Aktuelle Freihandelsverhandlungen Einleitung

Die Europäische Kommission strebt eine neue Generation von Freihandelsabkommen insbesondere mit Wachstumsregionen an, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und damit Wachstum und Beschäftigung in Europa zu stärken.

Die multilateralen Handelsbeziehungen haben für Deutschland und die Europäische Union grundsätzliche Priorität. Angesichts zu befürchtender Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen auf den Weltmärkten durch bilaterale Abkommensinitiativen wichtiger Handelspartner (unter anderem USA, Japan) hat sich die früher zurückhaltende Position der EU zu bilateralen Freihandelsabkommen (FHA) seit 2007 jedoch geändert.

Aktuelle Freihandelsverhandlungen

Eine Übersicht über die bestehenden Freihandelsabkommen der EU finden Sie hier.

Freihandelsabkommen

 

Quelle: BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND ENERGIE

In Verhandlung: Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich

Die neuen Regeln sollen nach dem Ende der Übergangsphase gelten. Ob eine Einigung erzielt werden kann, ist aber weiterhin ungewiss.

Nach dem Ende der Übergangsphase verlässt das Vereinigte Königreich (VK) endgültig den Binnenmarkt und die Zollunion. Das Ausscheiden wird erheblichen Einfluss auf den Warenverkehr zwischen der Europäischen Union (EU) und dem VK haben. Das Verhandlungsmandat der EU gibt einen guten Überblick darüber, wie sich die EU die Zukunft des Handels mit den Briten vorstellt.

Mit dem Entwurf für ein Freihandelsabkommen konkretisiert die EU ihre Vorschläge. Kapitel IV des Entwurfs behandelt das Thema Warenverkehr

Auf der Website der EU-Kommission finden Sie aktuelle  Informationen vom EU-Verhandlungsteam sowie die wichtigsten Verhandlungsdokumente und weitere Informationen für Wirtschaftsbeteiligte.

 

Quelle: EU-Kommission

Russland erhöht Zollsätze

Die neuen Zollsätze und die Grundlagen für die Berechnung der Zollgebühren traten am 1. August in Kraft.

Neben zahlreichen Steuererhöhungen setzt der Beschluss auch einen neuen Steuersatz für die Zollabfertigungen von Waren für den persönlichen Gebrauch fest. Die Wertgrenze für die zollfreie Einfuhr von Waren für den persönlichen Gebrauch verdoppelt sich auf 500 Rubel.

Außerdem entfällt ab sofort die Zahlung des Zolls von 0,75 % für die elektronische Anmeldung.

Beschluss N 342

Quelle: Offizielles Internetportal für rechtliche Informationen

UK veröffentlicht eigenes Onlinetool für Zolltarife

Großbritannien veröffentlichte im Juli 2020 ein eigenes Onlinetool für seinen Zolltarif „UK Global Tariff“, der ab 1. Januar 2021 in Kraft treten soll.

Im Tool können die Zolltarife sowohl für den aktuell geltenden Common External Tariff als auch für den künftigen UK Global Tariff für die jeweiligen Waren überprüft werden.

Onlinetool für seinen Zolltarif

UK Global Tariff

Online-Tool

 

Quelle: GOV.UK

Restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

Aktualisierte Fassung der VO (EU) 2017/150

Die aktualisierte Verordnung über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea steht in aktualisierter Fassung zum Download bereit.

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.

Verhängung zusätzlicher restriktiver Maßnahmen gegen ISIL (Da’esh)- und Al-Qaida und der mit ihnen verbundenen natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen

Aktualisierte Fassung der VO (EG) Nr. 2580/2001

Die Verordnung über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus steht in aktualisierter Fassung zum Download bereit.

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.

Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen

Aktualisierte Fassung der VO (EU) 2016/44

Die Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen steht in aktualisierter Fassung zum Download bereit.

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.

Restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen

Aktualisierte Fassung der VO (EU) 2019/796

Die Verordnung über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen, steht in aktualisierter Fassung zum Download bereit.

thumbnail of restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.

Aktive / Passive Veredelung: Informationsaustausch (INF) ab 1. Juni 2020 ausschließlich elektronisch

Das elektronische System INF ist zum 1. Juni 2020 in Betrieb genommen worden.

Die Generalzolldirektion (GZD) hatte den DIHK-Anfang Juni informiert, dass Finnland, Belgien und die Niederlande das elektronische System INF in ihren Staaten seit 1. Juni 2020 nicht anwenden, weil dort die technische Umsetzung noch nicht abgeschlossen ist. Am 15. Juni hat die GZD mitgeteilt, dass auch Slowenien (SI) das System nicht anwendet.

Das bedeutet einerseits, dass in diesen Staaten weiterhin Papier-Vordrucke INF ausgestellt und verwendet werden. Andererseits können Zollstellen in diesen Staaten nicht auf INF im elektronischen System zugreifen und z.B. einen Ausgang von Waren aus der EU nicht im elektronischen System INF bestätigen.

Die Generalzolldirektion hat daher veranlasst, dass Papier-Vordrucke INF anzuerkennen und zu verwenden sind, auch wenn sie nach dem 1. Juni 2020 in diesen Staaten ausgestellt wurden. Darüber hinaus wird zugelassen, dass Papier-Vordrucke INF in Deutschland ausgestellt und verwendet werden, wenn eine Beteiligung dieser Staaten bei der Nutzung eines INF vorgesehen ist.

Die vorstehenden Ausnahmen gelten vorübergehend, bis das elektronische System INF in diesen Staaten angewandt wird.

In welchen Fällen der elektronische „Standardinformationsaustausch“ über das EU Customs Trader Portal (EUCTP) erforderlich ist und in welchen Fällen stattdessen der elektronische Informationsaustausch „mit anderen Mitteln“ (z.B. Exceltabelle) möglich ist, entnehmen Sie bitte den o.g. Meldungen des Zolls. Bzgl. der Umstellung auf den elektronischen Standardinformationsaustausch stehen die Hauptzollämter sowie der Service Desk Zoll (fachliche Fragen) der Service Desk ITZBund (technische Fragen) zur Verfügung.

Quelle: Zoll.de