Aktive / Passive Veredelung: Informationsaustausch (INF) ab 1. Juni 2020 ausschließlich elektronisch

Das elektronische System INF ist zum 1. Juni 2020 in Betrieb genommen worden.

Die Generalzolldirektion (GZD) hatte den DIHK-Anfang Juni informiert, dass Finnland, Belgien und die Niederlande das elektronische System INF in ihren Staaten seit 1. Juni 2020 nicht anwenden, weil dort die technische Umsetzung noch nicht abgeschlossen ist. Am 15. Juni hat die GZD mitgeteilt, dass auch Slowenien (SI) das System nicht anwendet.

Das bedeutet einerseits, dass in diesen Staaten weiterhin Papier-Vordrucke INF ausgestellt und verwendet werden. Andererseits können Zollstellen in diesen Staaten nicht auf INF im elektronischen System zugreifen und z.B. einen Ausgang von Waren aus der EU nicht im elektronischen System INF bestätigen.

Die Generalzolldirektion hat daher veranlasst, dass Papier-Vordrucke INF anzuerkennen und zu verwenden sind, auch wenn sie nach dem 1. Juni 2020 in diesen Staaten ausgestellt wurden. Darüber hinaus wird zugelassen, dass Papier-Vordrucke INF in Deutschland ausgestellt und verwendet werden, wenn eine Beteiligung dieser Staaten bei der Nutzung eines INF vorgesehen ist.

Die vorstehenden Ausnahmen gelten vorübergehend, bis das elektronische System INF in diesen Staaten angewandt wird.

In welchen Fällen der elektronische „Standardinformationsaustausch“ über das EU Customs Trader Portal (EUCTP) erforderlich ist und in welchen Fällen stattdessen der elektronische Informationsaustausch „mit anderen Mitteln“ (z.B. Exceltabelle) möglich ist, entnehmen Sie bitte den o.g. Meldungen des Zolls. Bzgl. der Umstellung auf den elektronischen Standardinformationsaustausch stehen die Hauptzollämter sowie der Service Desk Zoll (fachliche Fragen) der Service Desk ITZBund (technische Fragen) zur Verfügung.

Quelle: Zoll.de