Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Verteilergetriebe für Allradfahrzeuge

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 211. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 21. bis 23.09.2020:

Warenbeschreibung:

„Verteilergetriebe für Allradfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 mit einem Eingang und einem Dual-Ausgang zur Verteilung des Drehmoments auf das Differential der Vorder- und Hinterachse, ausgestattet mit einem Stellantrieb und einer internen Verteilung mittels Kette.“

Einreihung:

Die in Rede stehenden Verteilergetriebe sind gemäß AV 1 und 6 in die HS-Unterpositionen 8708 50 einzureihen. Das Produkt ist ein erkennbares Teil einer „Kraftübertragungsvorrichtung“, das aufgrund seiner Funktion und Konstruktion mit einem „Differential“ vergleichbar ist. Verteilergetriebe werden manchmal auch als „Mitteldifferentiale“ bezeichnet. Es ist direkt mit der Antriebswelle verbunden und leitet die Kraft an die vordere und hintere Antriebswelle (einfacher Eingang – doppelter Ausgang). Das „Verteilergetriebe“ wird in Fahrzeugen mit Allradantrieb verwendet und erfüllt dort die gleiche Funktion wie das Differential, das in Fahrzeugen ohne Allradantrieb verwendet wird.

(Stand: 05.11.2020)

Quelle: Zoll.de

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: LED-Projektor mit 3D-Hologramm-Display

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 211. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 21. bis 23. September 2020:

Warenbeschreibung:

LED-Projektor mit 3D-Hologramm-Display

Bei der betreffenden Ware handelt es sich um ein Hologramm-Display-Gerät, das 3D-Bilder oder Kurzvideos erzeugt, die vom Zuschauer als sich im Raum bewegende 3D-Hologramme wahrgenommen werden. Das Gerät erzeugt durch äußerst schnell rotierende leuchtende LED-Streifen und unter Ausnutzung der Trägheit des Auges Bilder und Videos, die für das bloße Auge eine intuitive visuelle 3D-Wirkung entfalten.

Das Gerät ist in unterschiedlichen Größen und Modellen erhältlich und ist entweder mit zwei oder vier Flügeln mit LED-Leuchtstreifen ausgestattet. Es verfügt über ein Wifi-Modul und einen Einschub für eine SD-Karte. Weiterlesen

Erläuterungen

Änderungen der Erläuterungen:

Lfd. Nr.BezeichnungTeilAnwendbar ab
1.Position 5702NEH23.10.2020
2.Position 5703NEH23.10.2020
3.Position 6307NEH23.10.2020
4.Position 8518NEH23.10.2020
5.Position 8528NEH23.10.2020
6.Position 8537NEH23.10.2020
7.Position 8543NEH23.10.2020
8.Position 8708NEH23.10.2020
9.VorbemerkungenListe01.01.2020
(Stand: 05.11.2020)

Quelle: Zoll.de

Dual-Use: Vereinigtes Königreich wird sicheres Drittland

Die EU nimmt das Vereinigte Königreich in die Liste der sicheren Länder auf. Der Vorschlag der Kommission muss noch offiziell bestätigt werden.

Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 428/2009

Die EU Kommission hat angekündigt, das Vereinigte Königreich in die Liste der sicheren Länder für den Export von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use Güter) aufzunehmen.

Vorschlag

 

Quelle: Europäischen Kommission

Antidumping – Grafitelektrodensysteme mit Ursprung in Indien

Einstellung der Interimsüberprüfung

Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1605 der Kommission vom 30. Oktober 2020 zur Einstellung der teilweisen Interimsüberprüfung der Antidumping- und Ausgleichsmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter Grafitelektrodensysteme mit Ursprung in Indien; ABl. C. 363 vom 3. November 2020, S. 1.

Auf Einfuhren von Grafitelektrodensystemen mit Ursprung in Indien bestehen Antidumping- sowie Antisubventionsmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2017/422 bzw. (EU) Nr. 2017/421 eingeführt wurden.

 

Diese Untersuchung wird eingestellt.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.

EU führt Strafzölle auf US-Importe ein

Die WTO entschied, dass die Europäische Union (EU) die USA wegen unerlaubter Staatshilfen für den Flugzeugbauer Boeing mit Strafzöllen im Umfang von vier Mrd. Dollar belasten darf.

 

Die EU-Mitgliedstaaten haben nun Gegenmaßnahmen vereinbart, da die USA nicht zum Einlenken bereit waren. Die Gegenmaßnahmen werden ab dem 10. November 2020 wirksam sein

Um welche Waren es sich genau handelt, finden Sie in den Anhängen I und II der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1646:

  • Anhang I: zusätzliche Wertzölle in Höhe von 15 Prozent
  • Anhang II: zusätzliche Wertzölle in Höhe von 25 Prozent.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.