Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Verteilergetriebe für Allradfahrzeuge

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 211. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 21. bis 23.09.2020:

Warenbeschreibung:

„Verteilergetriebe für Allradfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 mit einem Eingang und einem Dual-Ausgang zur Verteilung des Drehmoments auf das Differential der Vorder- und Hinterachse, ausgestattet mit einem Stellantrieb und einer internen Verteilung mittels Kette.“

Einreihung:

Die in Rede stehenden Verteilergetriebe sind gemäß AV 1 und 6 in die HS-Unterpositionen 8708 50 einzureihen. Das Produkt ist ein erkennbares Teil einer „Kraftübertragungsvorrichtung“, das aufgrund seiner Funktion und Konstruktion mit einem „Differential“ vergleichbar ist. Verteilergetriebe werden manchmal auch als „Mitteldifferentiale“ bezeichnet. Es ist direkt mit der Antriebswelle verbunden und leitet die Kraft an die vordere und hintere Antriebswelle (einfacher Eingang – doppelter Ausgang). Das „Verteilergetriebe“ wird in Fahrzeugen mit Allradantrieb verwendet und erfüllt dort die gleiche Funktion wie das Differential, das in Fahrzeugen ohne Allradantrieb verwendet wird.

(Stand: 05.11.2020)

Quelle: Zoll.de