Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: LED-Projektor mit 3D-Hologramm-Display

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 211. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 21. bis 23. September 2020:

Warenbeschreibung:

LED-Projektor mit 3D-Hologramm-Display

Bei der betreffenden Ware handelt es sich um ein Hologramm-Display-Gerät, das 3D-Bilder oder Kurzvideos erzeugt, die vom Zuschauer als sich im Raum bewegende 3D-Hologramme wahrgenommen werden. Das Gerät erzeugt durch äußerst schnell rotierende leuchtende LED-Streifen und unter Ausnutzung der Trägheit des Auges Bilder und Videos, die für das bloße Auge eine intuitive visuelle 3D-Wirkung entfalten.

Das Gerät ist in unterschiedlichen Größen und Modellen erhältlich und ist entweder mit zwei oder vier Flügeln mit LED-Leuchtstreifen ausgestattet. Es verfügt über ein Wifi-Modul und einen Einschub für eine SD-Karte.

Einreihung:

Die Ware ist in Anwendung der AV 1 und 6 und Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI als „andere Maschine, Apparat und Gerät, mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen“ in den KN-Code 8543 70 90 einzureihen.

Begründung:

Eine Einreihung in die Position 8528 als Monitor ist ausgeschlossen, weil das Gerät keinen Bildschirm hat, auf dem das Bild erzeugt wird. Nur durch die schnelle Rotation der Flügel und die gleichzeitige Beleuchtung der LEDs werden dreidimensionale Grafiken oder Videos wahrgenommen, so dass das Gerät nicht wirklich Bilder anzeigt.

Eine Einreihung in die Position 8528 als Projektor ist ebenfalls ausgeschlossen, da das Gerät kein wiedergegebenes Bild auf eine externe Oberfläche projiziert.

Die Herstellung von dreidimensionalen Grafiken und Videos durch Rotation ist daher die hauptsächliche eigene Funktion und daher sollte die Ware in den KN-Code 8543 70 90 eingereiht werden.

(Stand: 05.11.2020)

Quelle: Zoll.de