Antidumping – Sulfanilsäure mit Ursprung in China

Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen

Durchführungsverordnung (EU) 2021/441 der Kommission vom 11. März 2021 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Sulfanilsäure mit Ursprung in der Volksrepublik China im Anschluss an eine Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens der Maßnahmen nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates; ABl. L 85 vom 12. März 2021, S. 154.

Die Europäische Kommission führt mit Wirkung vom 13. März 2021 endgültige Antidumpingmaßnahmen betreffend Sulfanilsäure mit Ursprung in China ein. Die Einführung erfolgt nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung. Die Maßnahmen waren ursprünglich 2002 eingeführt worden und werden mit der vorliegenden Durchführungsverordnung erneut verlängert.

Bei der betroffenen Waren handelt es sich um Sulfanilsäure und ihre Salze mit Ursprung in China.

Die Ware wird derzeit unter folgenden KN-Codes eingereiht: ex 2921 42 00.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021

EU/Ägypten – Restriktive Maßnahmen

Aufhebung der Sanktionen

  • Verordnung (EU) 2021/445 des Rates vom 12. März 2021 zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 270/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Ägypten; ABl. 87 vom 15. März 2021, S. 17;
  • Beschluss (GASP) 2021/449 des Rates vom 12. März 2021 zur Aufhebung des Beschlusses 2011/172/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Ägypten; ABl. 87 vom 15. März 2021, S. 46.

Die restriktiven Maßnahmen wurden 2011 eingeführt. Sie bestanden aus einem Einfrieden von Vermögenswerten und einem Verbot, den aufgeführten Personen direkt oder indirekt Mittel zur Verfügung zu stellen.

Die Maßnahmen zielten darauf ab, die ägyptische Behörden bei der Rückforderung von zweckentfremdeten Staatsvermögen zu unterstützen. Sie wurden jährlich überprüft. Die jüngste Überprüfung kam zu dem Ergebnis, dass das Sanktionsregime seinen Zweck erfüllt hatte.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021

EU/Ukraine – Restriktive Maßnahmen

Verlängerung der Maßnahmen und Aktualisierung der Personenliste

Durchführungsverordnung (EU) 2021/446 des Rates vom 12. März 2021 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen; ABl. L 87 vom 15. März 2021, S. 19;

Beschluss (GASP) 2021/448 des Rates vom 12. März 2021 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen; ABl. L 87 vom 15. März 2021, S. 87.

Die bestehenden Sanktionen werden um weitere sechs Monate, bis zum 15. September 2021, verlängert.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021

Genehmigungspflicht für Ausfuhr von Impfstoffen wird verlängert

Die Maßnahmen sollen bis 30. Juni 2021 gelten

Durchführungsverordnung (EU) 2021/442 der Kommission vom 11. März 2021 über die Einführung der Verpflichtung zur Vorlage einer Ausfuhrgenehmigung bei der Ausfuhr bestimmter Waren; ABl. L 85 vom 12. März 2021, S. 190.

Die Genehmigungspflicht für die Ausfuhr von COVID-19-Impftstoffen gilt seit 30. Januar 2021. Die Maßnahme wird bis 30. Juni 2021 verlängert. Weiterlesen

Neue Freihandelsabkommen für das Vereinigte Königreich

Die Übergangsphase ist nun vorüber und die Briten wenden nun eigene Handelsabkommen mit Drittstaaten an. Zahlreiche Abkommen sind bereits seit dem 1. Januar 2021 in Kraft.

Als Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) waren die Briten bisher Vertragspartner zahlreicher Freihandelsabkommen. Das hat sich mit dem Brexit geändert. Seit dem Austritt aus der EU haben die Briten eigene Freihandelsabkommen verhandelt und abgeschlossen. Zahlreiche Abkommen sind nun seit dem 1. Januar 2021 vollständig in Kraft, andere Abkommen dagegen nur vorläufig oder noch gar nicht.

Eine Übersicht aller Handelsabkommen zwischen dem VK und Drittstaaten finden Sie unter

UK trade agreements with non-EU countries

Quelle: GOV.UK

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen – Letztere in die Position 8701

Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Neunte Kammer) vom 25. Februar 2021 in der Rechtssache C-772/19

Tenor

Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission vom 6. Oktober 2016 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass die Position 8705 dieser Nomenklatur nicht Fahrzeuge erfasst, die zum Schleppen und Schieben von Luftfahrzeugen konzipiert sind und als „Flugzeugabschleppwagen“ bezeichnet werden, und dass Letztere in die Position 8701 der genannten Nomenklatur einzureihen sind.

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(Stand: 11.03.2021)

Quelle: Zoll.de