EU/Ukraine – Restriktive Maßnahmen

Verlängerung der Maßnahmen und Aktualisierung der Personenliste

Durchführungsverordnung (EU) 2021/446 des Rates vom 12. März 2021 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen; ABl. L 87 vom 15. März 2021, S. 19;

Beschluss (GASP) 2021/448 des Rates vom 12. März 2021 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen; ABl. L 87 vom 15. März 2021, S. 87.

Die bestehenden Sanktionen werden um weitere sechs Monate, bis zum 15. September 2021, verlängert.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021