Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen – Letztere in die Position 8701

Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Neunte Kammer) vom 25. Februar 2021 in der Rechtssache C-772/19

Tenor

Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission vom 6. Oktober 2016 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass die Position 8705 dieser Nomenklatur nicht Fahrzeuge erfasst, die zum Schleppen und Schieben von Luftfahrzeugen konzipiert sind und als „Flugzeugabschleppwagen“ bezeichnet werden, und dass Letztere in die Position 8701 der genannten Nomenklatur einzureihen sind.

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(Stand: 11.03.2021)

Quelle: Zoll.de