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Antidumping – Aluminiumfolien und -bänder mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission führt endgültige Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen ein
- Durchführungsverordnung (EU) 2021/2170 der Kommission vom 7. Dezember 2021 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von zur Weiterverarbeitung bestimmten Folien und dünnen Bändern aus Aluminium mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L 438 vom 8. Dezember 2021, S. 46.
- Durchführungsverordnung (EU) 2021/2287 der Kommission vom 17. Dezember 2021 zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren von zur Weiterverarbeitung bestimmten Folien und dünnen Bändern aus Aluminium mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2170 zur Einführung endgültiger Antidumpingzölle betreffend die Einfuhren von zur Weiterverarbeitung bestimmten Folien und dünnen Bändern aus Aluminium mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L 458 vom 22. Dezember 2021, S. 344.
Die Maßnahmen gelten für fünf Jahre
Die Europäische Kommission führte mit Wirkung vom 9. Dezember 2021 endgültige Antidumpingmaßnahmen auf die Einfuhren von Folien und dünnen Bänder aus Aluminium mit Ursprung in China ein. Am 22. Dezember 2021 gab die Kommission im EU-Amtsblatt zudem die Einführung von Ausgleichszöllen und zugleich die Änderung der Anfang Dezember eingeführten Antidumpingzölle bekannt. Weiterlesen







