Schutzmaßnahmen Stahl – Überprüfung der Maßnahmen

Die Europäische Kommission leitet Überprüfung ein

Bekanntmachung der Einleitung der Überprüfung der Schutzmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse; ABl. C 509 vom 17. Dezember 2021, S. 12.

Die Durchführungsverordnung zur Verlängerung der Maßnahmen sieht eine Überprüfung der Maßnahmen vor. Ziel ist es, die Überprüfung bis 30. Juni 2022 abzuschließen.

Die Überprüfung betrifft folgende Aspekte:

  • Zuteilung und Verwaltung der Zollkontingente
  • Verdrängung von traditionellen Handelsströmen (unter anderem Zugang zu Restkontingenten im letzten Quartal eines Geltungszeitraums)
  • Aktualisierung der Liste der Entwicklungsländer mit WTO-Mitgliedschaft, die bisher vom Anwendungsbereich der Maßnahmen ausgeschlossen sind
  • Liberalisierungsgrad
  • Änderung der US-Maßnahmen nach Abschnitt 232
  • Weitere Änderungen der Umstände, die eine Anpassung der Höhe oder Zuteilung der Zollkontingente erforderlich machen könnten.

 

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