Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Zoll und Außenwirtschaft
Restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine
Restriktive Maßnahmen gegen Belarus.
EDI-Implementierungshandbuch zu ATLAS-Release 10.1
Das EDI-Implementierungshandbuch zu ATLAS-Release 10.1 steht in aktualisierter Fassung zum Download bereit.
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Quelle: Zoll.de
ATLAS-Teilnehmerinformation 0285/22
Restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine
Ukrainekrise: Außenwirtschaftsrecht
Informationen zu den Beschränkungen der Embargos (Stand: 04.03.2022)
Im Hinblick auf die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine hat der Rat der Europäischen Union weitreichende Finanz- und Wirtschaftssanktionen sowie restriktive Maßnahmen gegen bestimmte natürliche und juristische Personen, Einrichtungen und Organisationen in Russland, Belarus und Teile der Ukraine angeordnet.
Weitere Informationen zu den Beschränkungen, denen die betroffenen Länder unterliegen, finden Sie hier:
Übersicht über die Beschränkungen des Embargos mit Russland (Stand: 04.03.2022)
Übersicht über die Beschränkungen des Embargos mit Belarus (Stand: 04.03.2022)
Übersicht über die Beschränkungen des Embargos mit Ukraine (Stand: 04.03.2022)
Quelle: Zoll.de
Ukrainekrise
Informationen zu Hilfslieferungen bzw. Spenden in die Ukraine über Polen
Auch bei Spenden in Notlagen wie z.B. nichtkommerzielle Hilfslieferungen sind grundsätzlich die allgemein gültigen Zollvorschriften zu beachten.
Im Landstraßenverkehr ist die polnische Zollverwaltung an der Außengrenze der EU für die Zollabfertigung von Lieferungen in die Ukraine zuständig.
Grundsätzlich sind alle Waren zuvor in Deutschland bei der örtlich zuständigen Ausfuhrzollstelle elektronisch in das zweistufige Ausfuhrverfahren zu überführen (1. Stufe). Anschließend sind die Waren bei der polnischen Ausgangszollstelle zum Ausgang zu gestellen (2. Stufe).
Ausfuhr in einen Nicht-EU-Staat
Sofern die Waren einen Wert von 1.000 Euro und eine Eigenmasse von 1.000 Kilogramm nicht überschreiten, können diese direkt an der Ausgangszollstelle in Polen mündlich zur Ausfuhr angemeldet werden. Der polnische Zoll empfiehlt, sich für die Abwicklung der Hilfslieferungen zu informieren oder sich an ein örtlich ansässiges Zollamt zu wenden.
Hilfe für die Ukraine (in polnischer und englischer Sprache)
Die Agentur AMR koordiniert die Hilfe vor Ort.
Nähere Informationen und die entsprechenden Kontaktdaten sind auch dem Newsletter der polnischen Zollverwaltung (Arbeitsfassung in englischer Sprache) zu entnehmen.
Newsletter der polnischen Zollverwaltung Z/14/2022 (in polnischer Sprache)PDF | 431 KB | Datei ist nicht barrierefrei
Newsletter der polnischen Zollverwaltung Z/14/2022 (Arbeitsfassung in englischer Sprache)PDF | 44 KB | Datei ist nicht barrierefrei
Quelle: Zoll.de
Neu gestaltete Formulare im Bereich der Genussmittelsteuern
Derzeit werden alle Formulare für Wirtschaftsbeteiligte und Bürgerinnen und Bürger, die auf unserer Website bzw. beim Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung zur Verfügung gestellt werden, grundlegend überarbeitet. Ziel der Umstellung ist eine verstärkte Nutzerführung, die es Ihnen ermöglicht, die Formulare intuitiver und einfacher auszufüllen. Diese Formulare entsprechen in Logik und Aufbau den ab Mitte des Jahres 2022 im Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG) veröffentlichten Formularen. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Bürger- und Geschäftskundenportal.
Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls
Wesentliche Änderungen in den Formularen
Sie werden durch Ja/Nein-Fragen und verschiedene Auswahlmöglichkeiten in Dropdown-Listen durch das Formular geführt. Wir haben verstärkt Pflichtfelder definiert und umfangreiche Plausibilitäten hinterlegt. Sie erhalten bei unvollständigen oder fehlerhaften Eingaben Fehlermeldungen, mit deren Hilfe Sie die Eingaben ergänzen und korrigieren können.
Wie gewohnt, können Sie bei immer wiederkehrenden Anträgen Ihre Datensätze als XML-Dateien auf Ihren Rechner laden und den Datensatz bei erneutem Ausfüllen des Formulars wieder einfügen.
Folgende Formulare wurden überarbeitet:
- monatliche Steueranmeldungen/Steuererklärungen (Formulare 2076, 2401, 2451)
- Steueranmeldungen/Steuererklärungen im Einzelfall (Formulare 1276, 2075, 2077 [neu!], 2404, 2453).
Das neue Formular 2077 (Biersteuererklärung im Einzelfall) ist zu verwenden, soweit die Steuer aus einem der folgenden Gründe entstanden ist:
- durch die Aufnahme in den Betrieb des registrierten Empfängers (im Einzelfall) nach § 14 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 Biersteuergesetz (BierStG)
- durch die Einfuhr aus einem Drittland nach § 18 Abs. 1 Satz 1 BierStG
- durch das Erlöschen der Steuerlagererlaubnis nach § 14 Abs. 1 BierStG i.V.m. § 8 Abs. 5 Satz 1 Biersteuerverordnung.
Das Formular 2076 ist nach wie vor in folgenden Fällen zu verwenden:
- bei Entnahme aus dem Steuerlager
- bei Verbrauch im Steuerlager
- bei Aufnahme in das Steuerlager oder Bezug durch den registrierten Empfänger (nicht nur gelegentlich)
Weitere Formulare werden zu Beginn jeden Monats bis Ende des Jahres 2022 folgen.
Für eine Übergangszeit stellen wir Ihnen auch Blanko-PDFs der Formulare zur Verfügung. Diese können Sie mit einer Schaltfläche, die sich oberhalb des Formulars befindet, aufrufen. Somit haben Sie die Möglichkeit, diese bei Bedarf auszudrucken und manuell auszufüllen. Eine Vorhaltung dieser Formulare als Papier-Vordrucke ist nicht mehr vorgesehen.
Handelsabkommen zwischen Vereinigtem Königreich und Neuseeland
Das Handelsabkommen wurde am 28. Februar unterzeichnet.
Kein Roll-Over-Abkommen
Das Abkommen zwischen dem VK und Neuseeland ist bereits das zweite Abkommen, welches vollständig neu ausgehandelt wurde. Ein Roll-Over war nicht möglich, da die EU derzeit noch über ein bilaterales Abkommen mit Neuseeland verhandelt.
Inhalte des Handelsabkommens
Das Freihandelsabkommen sieht neben dem Abbau von Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen auch weitere Kapitel vor. Wichtige Themen sind unter anderem:
- Digitalisierung,
- Produktstandards und Zertifizierung,
- Ursprungsregeln und Präferenzen,
- Wettbewerbsrecht,
- Handel mit Dienstleistungen,
- Öffentliches Beschaffungswesen,
- Geistiges Eigentum,
- Investitionsmöglichkeiten und -förderung,
- Streitbeilegung,
- Nachhaltigkeit und Umwelt,
- Kleine und Mittelständische Unternehmen (KMU).
Quelle: GTAI






