Ukrainekrise

Informationen zu Hilfslieferungen bzw. Spenden in die Ukraine über Polen

Auch bei Spenden in Notlagen wie z.B. nichtkommerzielle Hilfslieferungen sind grundsätzlich die allgemein gültigen Zollvorschriften zu beachten.

Im Landstraßenverkehr ist die polnische Zollverwaltung an der Außengrenze der EU für die Zollabfertigung von Lieferungen in die Ukraine zuständig.

Grundsätzlich sind alle Waren zuvor in Deutschland bei der örtlich zuständigen Ausfuhrzollstelle elektronisch in das zweistufige Ausfuhrverfahren zu überführen (1. Stufe). Anschließend sind die Waren bei der polnischen Ausgangszollstelle zum Ausgang zu gestellen (2. Stufe).

Ausfuhr in einen Nicht-EU-Staat

Sofern die Waren einen Wert von 1.000 Euro und eine Eigenmasse von 1.000 Kilogramm nicht überschreiten, können diese direkt an der Ausgangszollstelle in Polen mündlich zur Ausfuhr angemeldet werden. Der polnische Zoll empfiehlt, sich für die Abwicklung der Hilfslieferungen zu informieren oder sich an ein örtlich ansässiges Zollamt zu wenden.

Hilfe für die Ukraine (in polnischer und englischer Sprache)

Die Agentur AMR koordiniert die Hilfe vor Ort.

Nähere Informationen und die entsprechenden Kontaktdaten sind auch dem Newsletter der polnischen Zollverwaltung (Arbeitsfassung in englischer Sprache) zu entnehmen.

Newsletter der polnischen Zollverwaltung Z/14/2022 (in polnischer Sprache)PDF | 431 KB | Datei ist nicht barrierefrei

Newsletter der polnischen Zollverwaltung Z/14/2022 (Arbeitsfassung in englischer Sprache)PDF | 44 KB | Datei ist nicht barrierefrei

Quelle: Zoll.de