Antidumping – Grafitelektrodensysteme mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission führt endgültige Antidumpingmaßnahmen ein.

ndgültige Antidumpingmaßnahmen: Durchführungsverordnung (EU) 2022/558 der Kommission vom 6. April 2022 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter Grafitelektrodensysteme mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L 108 vom 7. April 2022, S. 20.

Die Maßnahmen gelten für fünf Jahre

Die Europäische Kommission führt mit Wirkung vom 8. April 2022 endgültige Antidumpingmaßnahmen auf Einfuhren von Grafitelektroden mit Ursprung in China ein.

Betroffene Waren

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Grafitelektroden der für Elektroöfen verwendeten Art mit einer Rohdichte von 1,5 g/cm3 oder mehr und einem elektrischen Widerstand von 7,0 μΩm oder weniger, auch mit Nippeln, mit einem Nenndurchmesser von mehr als 350 mm.

Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: ex 8545 11 00 (TARIC-Codes 8545 11 00 10 und 8545 11 00 15).

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2022

 

Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien

Aktualisierte Fassung der VO (EU) Nr. 36/2012

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Dokumenttyp: Vorschriften 06.04.2022 | AWR

Die Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien steht zum Download bereit.

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2022


 

Information zur Verlängerung und Änderung der Allgemeinen Genehmigungen

Alle Allgemeinen Genehmigungen des BAFA werden – mit Ausnahme der AGG Nr. 28 – verlängert. Die Allgemeine Genehmigung Nr. 28 gilt bereits jetzt bis zum 31. März 2023. Die Änderungen treten am 1. April 2022 in Kraft.

Die nachfolgend beschriebenen Änderungen treten am 1. April 2022 in Kraft.

Alle Allgemeinen Genehmigungen des BAFA werden – mit Ausnahme der AGG Nr. 28 – verlängert. Die Allgemeine Genehmigung Nr. 28 gilt bereits jetzt bis zum 31. März 2023.

Die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12 bis Nr. 17 sowie die Allgemeine Genehmigung Nr. 30 werden bis zum 31. März 2023 verlängert. Die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 18 bis Nr.  27 werden nur um ein halbes Jahr bis zum 30. September 2022 verlängert.

Die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12, Nr. 14, Nr. 15, Nr. 21, Nr. 22, Nr. 23, Nr. 24 und Nr. 30 bleiben inhaltlich unverändert.

Inhaltliche Änderungen ergaben sich lediglich bei den Allgemeinen Genehmigungen Nr. 13, Nr. 16, Nr. 17, Nr. 18, Nr. 19, Nr. 20, Nr. 26 und Nr. 27. Weiterlesen

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Messerschärfer, bestehend aus einem Gehäuse aus Kunststoff und rostfreiem Stahl

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 228. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 14.02. bis 16.02.2022:

Warenbeschreibung:

Messerschärfer, bestehend aus einem Gehäuse aus Kunststoff und rostfreiem Stahl mit einem Griff, einen arbeitenden Teil aus unedlem Metall mit einer Diamantbeschichtung mit Diamantpartikeln kleiner als 1000 µm enthaltend.

Einreihung:

Derartige Messerschärfer sind unter Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 sowie der Anmerkung 1 zu Kapitel 82 in den KN-Code 8205 51 00 als Haushaltswerkzeug (anderes Handwerkzeug) einzureihen. Im Falle dieser Ware ist die Diamantbeschichtung mit Diamantpulver als Edelstein im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 82 der Kombinierten Nomenklatur zu behandeln, so dass die Anmerkung 1 c) zu Kapitel 82 als erfüllt gilt.

(Stand: 31.03.2022)

Quelle: Zoll.de