Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Messerschärfer, bestehend aus einem Gehäuse aus Kunststoff und rostfreiem Stahl

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 228. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 14.02. bis 16.02.2022:

Warenbeschreibung:

Messerschärfer, bestehend aus einem Gehäuse aus Kunststoff und rostfreiem Stahl mit einem Griff, einen arbeitenden Teil aus unedlem Metall mit einer Diamantbeschichtung mit Diamantpartikeln kleiner als 1000 µm enthaltend.

Einreihung:

Derartige Messerschärfer sind unter Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 sowie der Anmerkung 1 zu Kapitel 82 in den KN-Code 8205 51 00 als Haushaltswerkzeug (anderes Handwerkzeug) einzureihen. Im Falle dieser Ware ist die Diamantbeschichtung mit Diamantpulver als Edelstein im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 82 der Kombinierten Nomenklatur zu behandeln, so dass die Anmerkung 1 c) zu Kapitel 82 als erfüllt gilt.

(Stand: 31.03.2022)

Quelle: Zoll.de