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Antidumping – Grafitelektrodensysteme mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission führt endgültige Antidumpingmaßnahmen ein.
ndgültige Antidumpingmaßnahmen: Durchführungsverordnung (EU) 2022/558 der Kommission vom 6. April 2022 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter Grafitelektrodensysteme mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L 108 vom 7. April 2022, S. 20.
Die Maßnahmen gelten für fünf Jahre
Die Europäische Kommission führt mit Wirkung vom 8. April 2022 endgültige Antidumpingmaßnahmen auf Einfuhren von Grafitelektroden mit Ursprung in China ein.
Betroffene Waren
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Grafitelektroden der für Elektroöfen verwendeten Art mit einer Rohdichte von 1,5 g/cm3 oder mehr und einem elektrischen Widerstand von 7,0 μΩm oder weniger, auch mit Nippeln, mit einem Nenndurchmesser von mehr als 350 mm.
Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: ex 8545 11 00 (TARIC-Codes 8545 11 00 10 und 8545 11 00 15).
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2022