Vereinfachungen für UKCA-Kennzeichnung

Die britische Regierung kündigt Erleichterungen bei der UKCA-Kennzeichnung an.

Pressemitteilung des britischen Wirtschaftsministeriums (Department for Business, Energy and Industrial Strategy) vom 20. Juni 2022.

Die angekündigten Erleichterungen betreffen Konformitätsbewertungen durch externe Stellen und die Kennzeichnung mit dem UKCA-Label. Diese Maßnahmen erfordern Gesetzesänderungen. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die britische Regierung plant eine Umsetzung im Herbst 2022. Weiterlesen

EU-Partnerschaftsabkommen mit Neuseeland tritt in Kraft

Das Partnerschaftsabkommen über die Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Neuseeland tritt am 21. Juli 2022 in Kraft.

Das am 5. Oktober 2016 in Brüssel unterzeichnete Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Neuseeland andererseits tritt nunmehr am 21. Juli 2022 in Kraft.

Das Abkommen bietet einen umfassenden Rahmen für eine effektivere Beziehung zwischen der Europäischen Union, ihren Mitgliedstaaten und Neuseeland. Es sieht unter anderem eine umfassende Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft und Handel, Gesundheit, Umwelt, Klimawandel, Energie, Bildung und Kultur vor.

Mitteilung über das Inkrafttreten des Partnerschaftsabkommens, veröffentlicht im Amtsblatt der EU Nr. 183 vom 8. Juli 2022.

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2022

Coronakrise

Die Informationen zu den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf den Zoll wurden aktualisiert.

Antidumping/Antisubvention – Elektrofahrräder mit Ursprung China

Die Kommission nimmt die Untersuchungen bezüglich eines Herstellers wieder auf. Die Maßnahmen gelten seit 2019.

Durchführungsverordnung (EU) 2022/1162; ABl. L 179 vom 6. Juli 2022, S. 38;

Bekanntmachung über die Wiederaufnahme; ABl. C 260 vom 6. Juli 2022, 5.

Auf Einfuhren von Elektrofahrrädern mit Ursprung in China bestehen sowohl Antidumping- als auch Antisubventionsmaßnahmen, die mit den Durchführungsverordnungen (EU) 2019/72 sowie (EU) 2019/73 eingeführt wurden. Weiterlesen

Meldungen nach § 23a AWG

Melderegister Sanktionen (§ 23a AWG)

Die EU-Sanktionen gegen Russland umfassen u. a. das Einfrieren von Vermögenswerten von Personen, die in den entsprechenden Embargo-Verordnungen gelistet sind. Um eine effektive Durchsetzung dieser Sanktionen sicherzustellen, hat der Bundestag das Sanktionsdurchsetzungsgesetz 1 (SDG 1) verabschiedet.

Dieses Gesetz erweitert durch Änderungen im Außenwirtschaftsgesetz, Geldwäschegesetz, Kreditwesengesetz und Wertpapierhandelsgesetz die Möglichkeiten, Eigentumsverhältnisse aufzuklären und Vermögensgegenstände sicherzustellen und enthält eine strafbewehrte Pflicht zur Anzeige der Vermögen gelisteter Personen. Weiterlesen

Aussetzung der in Artikel 56 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 genannten Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs ür bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren

Die aktuellen Änderungen

Mit der Verordnung (EU) 2022/1008 des Rates vom 17. Juni 2022 wurde die Liste der Waren nun angepasst.

Um eine ausreichende und kontinuierliche Versorgung mit bestimmten landwirtschaftlichen und gewerblichen Waren, die in der Union nicht hergestellt werden, zu gewährleisten und dadurch Marktstörungen bei diesen Waren zu vermeiden, wurden mit der Verordnung (EU) 2021/2278 des Rates(1)die Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs von der in Artikel 56 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates(2)genannten Art (im Folgenden „Zollsätze des GZT“) für diese Waren ausgesetzt. Die im Anhang der Verordnung (EU) 2021/2278 aufgeführten Waren können daher zu ermäßigten Zollsätzen oder zum Nullsatz in die Union eingeführt werden.

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2022

Antidumping – Aluminiumstrangpresserzeugnisse mit Ursprung China

Die Europäische Kommission gibt die Umfirmierung eines Unternehmens bekannt. Die endgültigen Antidumpingmaßnahmen gelten seit März 2021.

Durchführungsverordnung (EU) 2022/981; ABl. L 167 vom 24. Juni 2022, S. 93.

Die betroffenen Waren werden derzeit unter folgende KN-Codes eingereiht: ex 7604 10 10, ex 7604 10 90, 7604 21 00, 7604 29 10, 7604 29 90, ex 7608 10 00, 7608 20 81, 7608 20 89 und ex 7610 90 90.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2022

Antidumping – Thermopapier mit Ursprung in Südkorea

Die Europäische Kommission nimmt das Antidumpingverfahren wieder auf. Gleichzeitig führt sie eine Auslaufüberprüfung durch. Betroffen ist leichtgewichtiges Thermopapier.

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Einfuhren von bestimmtem leichtgewichtigem Thermopapier mit einem Gewicht von 65 g/m2 oder weniger; in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder mehr, einem Rollengewicht (einschließlich Papier) von 50 kg oder mehr und einem Rollendurchmesser (einschließlich Papier) von 40 cm oder mehr (sog. „Jumbo-Rollen“); mit oder ohne Grundbeschichtung auf einer oder beiden Seiten; mit einer wärmeempfindlichen Beschichtung auf einer oder beiden Seiten; und mit oder ohne Deckschicht, mit Ursprung in Südkorea.

Die von dieser Maßnahme betroffenen Waren werden derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 4809 90 00, ex 4811 90 00, ex 4816 90 00 und ex 4823 90 85 (TARIC-Codes: 4809 90 00 10, 4811 90 00 10, 4816 90 00 10, 4823 90 85 20).

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2022