Vereinfachungen für UKCA-Kennzeichnung

Die britische Regierung kündigt Erleichterungen bei der UKCA-Kennzeichnung an.

Pressemitteilung des britischen Wirtschaftsministeriums (Department for Business, Energy and Industrial Strategy) vom 20. Juni 2022.

Die angekündigten Erleichterungen betreffen Konformitätsbewertungen durch externe Stellen und die Kennzeichnung mit dem UKCA-Label. Diese Maßnahmen erfordern Gesetzesänderungen. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die britische Regierung plant eine Umsetzung im Herbst 2022.

Bei den Regelungen zur Ersatzteilen und Lagerware handelt es sich um eine Konkretisierung der bestehenden Rechtslage.

Aktuell gilt für das Anbringen der UKCA-Kennzeichnung eine Übergangsfrist: bis 31. Dezember 2022 ist die Kennzeichnung auf den Begleitpapieren oder einem Klebeetikett möglich. Diese Frist wird bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Ab 1. Januar 2026 muss die Kennzeichnung direkt auf dem Produkt oder – wenn es die einschlägige Rechtsvorschrift erlaubt – auf der Verpackung erfolgen. Gleiches gilt für die Kontaktdaten des britischen Importeurs.

 

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