Schutzmaßnahmen gegenüber Stahlerzeugnissen werden geändert

Die Kommission hat die Überprüfung der Maßnahmen abgeschlossen und gibt Änderung bekannt. 

Durchführungsverordnung (EU) 2022/978 der Kommission vom 23. Juni 2022 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/159 zur Einführung einer endgültigen Schutzmaßnahme gegenüber den Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse; ABl. L 167 vom 24. Juni 2022, 58.

Die Maßnahmen wurden im Juni 2021 bis 30. Juni 2024 verlängert. Die Durchführungsverordnung zur Verlängerung der Maßnahmen sieht eine Überprüfung der Maßnahmen vor. Diese Untersuchung ist nun abgeschlossen.

Die Änderungen gelten ab 1. Juli 2022. Sie umfassen Ausnahmeregelungen, die Kontingente und den Umgang mit Restkontingenten.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2022

ATLAS-Teilnehmerinformation 0350/22

Die neue ATLAS-Teilnehmerinformation enthält Informationen zu Ausfuhr und Versand: Zeitpunkte der Umstellung für ATLAS-Ausfuhr von AES 2.4 (ECS-P2) auf AES 3.0 (AES-P1) und NCTS 9.0 (NCTS-P4) auf 9.1 (NCTS-P5) für Teilnehmer.

thumbnail of info_0350_22

Quelle: Zoll.de

Aussetzung der in Artikel 56 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 genannten Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs ür bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren

VERORDNUNG (EU) 2022/1008 DES RATES vom 17. Juni 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2278 des Rates zur Aussetzung der in Artikel 56 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 genannten Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs ür bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren – Amtsblatt der Europäischen Union L 170/1 vom 28.6.2022.

thumbnail of zollaussetzzung 28.06.2022

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2022

Restriktiver Maßnahmen gegen ISIL (Da’esh)- und Al-Qaida und der mit ihnen verbundenen natürlichen und juristischen Personen, Organisationen

Aktualisierte Fassung der VO (EU) 2016/1686

Download (öffnet in neuem Fenster) PDF | 190 KB | Datei ist nicht barrierefrei

Dokumenttyp: Vorschriften 21.06.2022 | AWR

Die Verordnung zur Verhängung zusätzlicher restriktiver Maßnahmen gegen ISIL (Da’esh)- und Al-Qaida und der mit ihnen verbundenen natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen steht zum Download bereit.

Quelle: Zoll.de

ATLAS-Teilnehmerinformation 0346/22

Die neue ATLAS-Teilnehmerinformation enthält Informationen zu Ausfuhr: VO (EU) Nummern 833/2014, 765/2006, 2022/263 über restriktive Maßnahmen… – Neue Unterlagencodierungen ab 20.06.2022; Beendete Negativcodierungen ab 04.07.2022.

thumbnail of info_0346_22

Quelle:Zoll.de