Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Schutzmaßnahmen gegenüber Stahlerzeugnissen werden geändert
Die Kommission hat die Überprüfung der Maßnahmen abgeschlossen und gibt Änderung bekannt.
Durchführungsverordnung (EU) 2022/978 der Kommission vom 23. Juni 2022 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/159 zur Einführung einer endgültigen Schutzmaßnahme gegenüber den Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse; ABl. L 167 vom 24. Juni 2022, 58.
Die Maßnahmen wurden im Juni 2021 bis 30. Juni 2024 verlängert. Die Durchführungsverordnung zur Verlängerung der Maßnahmen sieht eine Überprüfung der Maßnahmen vor. Diese Untersuchung ist nun abgeschlossen.
Die Änderungen gelten ab 1. Juli 2022. Sie umfassen Ausnahmeregelungen, die Kontingente und den Umgang mit Restkontingenten.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2022






