EU/Mali – Restriktive Maßnahmen

Verlängerung der Sanktionen

Beschluss (GASP) 2022/2440 des Rates, ABl. L 319 vom 13. Dezember 2022, S. 68.

Die EU verlängert die bestehenden Sanktionen gegenüber Mali um ein weiteres Jahr bis zum 14. Dezember 2023.

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2022

Antidumping – Bestimmte offenmaschige Gewebe aus Glasfasern

Befreiung eines indischen Herstellers vom Antidumpingzoll. Die Maßnahmen betreffen Waren mit Ursprung in China, Indien, Indonesien, Malaysia, Taiwan und Thailand.

Durchführungsverordnung (EU) 2022/2457; ABl. L 321 vom 15. Dezember 2022, S. 5;

Auf Einfuhren bestimmter offenmaschiger Gewebe aus Glasfasern mit Ursprung in China, Indien, Indonesien, Malaysia, Taiwan und Thailand bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2017/1993 eingeführt wurden. Im November 2022 leitete die Europäische Kommission eine Auslaufüberprüfung ein. Weiterlesen

Ukrainekrieg

Die Informationen zu den Auswirkungen des Ukrainekrieges wurden aktualisiert.

Warenursprung und Präferenzen im Bürger- und Geschäftskundenportal

Die neue Dienstleistung „Warenursprung und Präferenzen“ ist im Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG) ab 15. Dezember 2022 verfügbar.

Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes ist die Dienstleistung „Warenursprung und Präferenzen“ ab 15. Dezember 2022 im Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG) verfügbar.

Damit haben Wirtschaftsbeteiligte die Möglichkeit, nachfolgend genannte Anträge online auszufüllen und medienbruchfrei an ihr zuständiges Hauptzollamt zu übermitteln:

  • 0305_online „Online-Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Ursprungsauskunft (vUA)“
  • 0441a_online „Online-Antrag auf Bewilligung der buchmäßigen Trennung (bT)“
  • 0442_online „Online-Antrag auf Zulassung als registrierter Ausführer (REX)“
  • 0448a_online „Online-Antrag auf Bewilligung als ermächtigter Ausführer (EA)“

Für den Zugang zur Dienstleistung „Warenursprung und Präferenz“ ist ein ELSTER-zertifiziertes Geschäftskundenkonto im Bürger- und Geschäftskundenportal erforderlich.

Der Antrag wird aufgrund der Angaben direkt an das örtlich und sachlich zuständige Hauptzollamt übermittelt. Dabei ist es möglich, erforderliche Unterlagen ebenfalls mit dem Antrag online zu übermitteln.

Der abschließende Bescheid wird nach der Antragsbearbeitung digital im persönlichen Postfach des Antragstellers im Bürger- und Geschäftskundenportal zur Verfügung gestellt.

Quelle: Zoll.de

Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine

Bekanntmachung an Einführer – Einfuhren von Waren aus den ukrainischen Oblasten Donezk, Cherson, Luhansk und Saporischschja in die Union

Die Europäische Kommission veröffentlichte im Amtsblatt (EU) Reihe C 458 vom 01.12.2022 eine Bekanntmachung an Einführer zu Einfuhren von Waren aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der ukrainischen Oblasten Donezk, Cherson; Luhansk und Saporischschja in die Union im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine.

thumbnail of Bekanntmachung an Einführer 15.12.2022

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2022

Export von Stromgeneratoren in die Ukraine

Der ukrainische Zolldienst hat Zollfreiheit und deutliche Verfahrenserleichterungen bei der Einfuhr von Stromnotgeneratoren in die Ukraine erklärt.

09.12.2022

Von Karin Appel | Bonn

Zur Überwindung der kritischen Lage im Energiesektor beschloss die ukrainische Regierung, dass die Einfuhr von

  • Stromgeneratoren,
  • Batterien,
  • Elektromotoren,
  • elektrische Generatoren,
  • Anlagen und rotierende elektrische Umformer,
  • Transformatoren,
  • elektrische Akkumulatoren,
  • elektrische Warmwasserbereiter und
  • Heizgeräte

ohne Auflagen technischer Vorschriften erlaubt sei. Weiterlesen

Antidumping – Kabel aus optischen Fasern mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission leitet eine Absorptionsuntersuchung ein. Seit November 2022 gelten Antidumpingzölle, seit Januar 2022 auch Antisubventionsmaßnahmen.

Bekanntmachung der Wiederaufnahme der Antidumpinguntersuchung betreffend die Einfuhren von Kabeln aus optischen Fasern mit Ursprung in der Volksrepublik China;  ABl. C 467 vom 8. Dezember 2022, S. 36.

Auf Antrag von Europacable leitet die Europäische Kommission eine Absorptionsuntersuchung ein. Die Untersuchung betrifft die bestehenden Antidumpingmaßnahmen (Durchführungsverordnung (EU) 2021/2011, geändert durch Durchführungsverordnung (EU) 2022/72).

Grund für die Untersuchung sind gesunkene Ausfuhrpreise. Dadurch verfehlen die Antidumpingmaßnahmen ihre Wirkung. Der Antragsteller legte Beweise vor, dass der Rückgang weder durch gesunkene Preise beim wichtigsten Rohstoff noch durch eine Änderung des Produktmixes zu erklären sei.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2022

Restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Iran

Aktualisierte Fassung der VO (EU) Nr. 359/2011

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Dokumenttyp: Vorschriften 13.12.2022 | AWR

Die Verordnung über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Iran steht zum Download bereit.

Quelle: Zoll.de