Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Zoll und Außenwirtschaft
Antidumping – Rohrformstücke mit Ursprung in China und Taiwan
Die Europäische Kommission weitet die Maßnahmen auf Einfuhren aus Malaysia aus. Seit Januar 2022 führt die Kommission eine Auslaufüberprüfung durch. Die Maßnahmen gelten seit 2017.
Ausweitung: Durchführungsverordnung (EU) 2023/453; ABl. L 67 vom 3. März 2023, S. 19;
Die Europäische Kommission weitet die bestehenden Antidumpingmaßnahmen auf Einfuhren aus Malaysia aus. Die Einführung erfolgt nach Abschluss einer Umgehungsuntersuchung, die die Kommission im Juni 2022 eingeleitet hatte. Weiterlesen
Antidumping – nahtlose Rohre aus rostfreiem Stahl mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein.
Einleitung einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus rostfreiem Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C 80 vom 3. März 2023, S. 56;
Gegenstand der Untersuchung sind nahtlose Rohre aus rostfreiem Stahl (ausgenommen mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen für zivile Luftfahrzeuge).
Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: 7304 11 00, 7304 22 00, 7304 24 00, ex 7304 41 00, ex 7304 49 83, ex 7304 49 85 , ex 7304 49 89 und ex 7304 90 00 (TARIC-Codes 7304 41 00 90, 7304 49 83 90, 7304 49 85 90, 7304 49 89 90 und 7304 90 0091).
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023
Restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
Neue verpflichtende Datenfelder in der Ausfuhranmeldung mit AES 3.0 (Ursprungsland).
Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine
Mitgliedstaatenübergreifende Bewilligung
Antrag und Bewilligung
Ein wesentliches Ziel des Unionszollkodex (UZK) ist es, sämtlichen Informationsaustausch zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und den Zollbehörden (Anträge, Mitteilung zollseitiger Entscheidungen) elektronisch abzubilden (Art. 6 UZK).
Zu diesem Zweck stellt die Europäische Kommission ein EU-Trader Portal (EU-TP) zur Verfügung.
Voraussetzung für die Nutzung des EU-TP ist eine Registrierung im Zoll-Portal.
Im Zoll-Portal steht die neue Dienstleistung „EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement“ zur Verfügung.
EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement [Anmeldung erforderlich] Weiterlesen
Einfuhr: Warenverkehr mit der Türkei im Rahmen der Freiverkehrspräferenzen.
Russland: Zehntes Sanktionspaket in Kraft
Am 25. Februar 2023 hat die EU das 10. Sanktionspaket i. Z. m. der Invasion der Ukraine erlassen.
Als Reaktion auf den Angriff der Russischen Föderation auf die Ukraine hat die Europäische Union die Sanktionsmaßnahmen am 25. Februar 2023 erneut erweitert. Mit dem zehnten Sanktionspaket sind neue güter- als auch personenbezogene Beschränkungen in Kraft getreten.
Im Bezug zu Russland erfolgte die Verschärfung durch Anpassung der bestehenden Verordnungen (EU) 833/2014 [durch die Verordnung (EU) 2023/427] sowie 269/2014 [durch die Verordnungen (EU) 2023/426 und 2023/429].
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle






