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Antidumping – Rohrformstücke mit Ursprung in China und Taiwan
Die Europäische Kommission weitet die Maßnahmen auf Einfuhren aus Malaysia aus. Seit Januar 2022 führt die Kommission eine Auslaufüberprüfung durch. Die Maßnahmen gelten seit 2017.
Ausweitung: Durchführungsverordnung (EU) 2023/453; ABl. L 67 vom 3. März 2023, S. 19;
Die Europäische Kommission weitet die bestehenden Antidumpingmaßnahmen auf Einfuhren aus Malaysia aus. Die Einführung erfolgt nach Abschluss einer Umgehungsuntersuchung, die die Kommission im Juni 2022 eingeleitet hatte.
Der ausgeweitete Antidumpingzoll gilt für Einfuhren von Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken zum Stumpfschweißen aus austenitischem nicht rostendem Stahl der AISI-Sorten 304, 304L, 316, 316L, 316Ti, 321 und 321H und deren Entsprechungen in den anderen Normen mit einem größten äußeren Durchmesser von bis zu 406,4 mm und einer Wandstärke kleiner oder gleich 16 mm, mit einer durchschnittlichen Rauheit (Ra) der Innenfläche von mindestens 0,8 μm, ohne Flansch, auch als Fertigwaren, und aus Malaysia versandt, ob als Ursprungserzeugnisse Malaysias angemeldet oder nicht.
Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 7307 23 10 und ex 7307 23 90 eingereiht: (TARIC-Codes 7307 23 10 35, 7307 23 10 40, 7307 2390 35, 7307 23 90 40).
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023






