Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Zoll und Außenwirtschaft
Aktualisierung fachlicher Codelisten EMCS
Versteuerte Genussmittel – Versandhandel
Versteuerte Genussmittel – Lieferung und Empfang zu gewerblichen Zwecken
Die Regelungen zum 7. VStÄndG mit Einführung der Rechtspersonen „Zertifizierter Empfänger“ und „Zertifizierter Empfänger“ sowie dem Versand versteuerter Genussmittel mit vereinfachtem elektronischen Verwaltungsdokument wurden eingearbeitet.
Lieferung und Empfang zu gewerblichen Zwecken
Quelle: Zoll.de
ATLAS – Übergreifend-Umstellung der Teilnehmer
ATLAS – Einfuhr – SumA und EKS(ICS2)
Antidumping – Polyethylenteraphthalat (PET) mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von bestimmtem Polyethylenteraphthalat (PET) mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C 115 vom 30. März 2023, S. 5.
Gegenstand der Untersuchung ist Polyethylenterephthalat (PET) mit einer Viskositätszahl von 78 ml/g oder mehr gemäß ISO-Norm 1628-5 mit Ursprung in China.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023
Kumulierung mit den SADC-Staaten oder mit Côte d’Ivoire
Die Europäische Kommission veröffentlicht eine Liste der Waren, die von Kumulierung profitieren können.
Den Wortlaut des Vermerks sowie die Liste der Erzeugnisse finden Sie in der Bekanntmachung der Kommission; ABl. C 107 vom 23. März 2023, S. 50.
Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der EU mit den SADC-Staaten (EU-SADC-WPA) sowie das Interims-WPA mit Côte d’Ivoire sehen Möglichkeiten zur Kumulierung vor. Die Europäische Kommission veröffentlichte hierzu die Liste von Erzeugnissen, die unter Anwendung des Meistbegünstigungszollsatzes zollfrei in die Europäische Union eingeführt werden und im Rahmen der genannten Wirtschaftspartnerschaftsabkommen kumuliert werden dürfen.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023
Antidumping – Fahrradteile mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission ändert das Befreiungssystem.
Durchführungsverordnung (EU) 2023/611; ABl. L 80 vom 20. März 2023, S. 67;
Die Änderungen umfassen folgende Punkte:
- Definitionen
- Aktualisierte Verweise auf andere Rechtsakte
- Sicherheitsleistung
- Sperrfrist für erneute Antragstellung
- Aufbewahrungspflichten
- Zollamtliche Erfassung
- Widerruf
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023
Antidumping/Antisubvention – Elektrofahrräder mit Ursprung China
Wiedereinführung der Antidumping- und Ausgleichszölle für einen Hersteller. Reduzierter Antidumpingzollsatz für einen neuen ausführenden Hersteller.
Durchführungsverordnung (EU) 2023/609 (Wiedereinführung Antidumpingzoll); ABl. L 80 vom 20. März 2023, S. 41;
Durchführungsverordnung (EU) 2023/610 (Wiedereinführung Ausgleichszoll); ABl. L 80 vom 20. März 2023, S. 56;
Durchführungsverordnung (EU) 2023/591; ABl. L 79 vom 17. März 2023, S. 49. Weiterlesen






