Kumulierung mit den SADC-Staaten oder mit Côte d’Ivoire

Die Europäische Kommission veröffentlicht eine Liste der Waren, die von Kumulierung profitieren können.

Den Wortlaut des Vermerks sowie die Liste der Erzeugnisse finden Sie in der Bekanntmachung der Kommission; ABl. C 107 vom 23. März 2023, S. 50.

Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der EU mit den SADC-Staaten (EU-SADC-WPA) sowie das Interims-WPA mit Côte d’Ivoire sehen Möglichkeiten zur Kumulierung vor. Die Europäische Kommission veröffentlichte hierzu die Liste von Erzeugnissen, die unter Anwendung des Meistbegünstigungszollsatzes zollfrei in die Europäische Union eingeführt werden und im Rahmen der genannten Wirtschaftspartnerschaftsabkommen kumuliert werden dürfen.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023