Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Zoll und Außenwirtschaft
Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS
Antidumping/Antisubvention – Reifen mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antisubventionsmaßnahmen bekannt. Die Ausgleichs- und Antidumpingzölle gelten seit 2018.
Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antisubventionsmaßnahmen; ABl. C 62 vom 20. Februar 2023, S. 4;
Die Antisubventionsmaßnahmen treten am 13. November 2023 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023
Antidumping – Fahrradteile mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission aktualisiert die Liste der Unternehmen, die vom Antidumpingzoll befreit sind.
Durchführungsbeschluss (EU) 2023/374; ABl. L 51 vom 20. Februar 2023, S. 79.
Für Fahrradmontagebetriebe besteht die Möglichkeit, eine Befreiung vom Antidumpingzoll zu beantragen. Mit dem vorliegenden Durchführungsbeschluss veröffentlicht die Europäische Kommission eine aktuelle Entscheidung zur Befreiung vom ausgeweiteten Antidumpingzoll.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023
Antidumping – Warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Eisen
Die EU-Kommission stellt die Auslaufüberprüfung bezüglich der Ukraine ein. Sie führt die Untersuchung bezogen auf Waren mit Ursprung in Brasilien, Iran und Russland fort.
Durchführungsverordnung (EU) 2023/365 der Kommission vom 16. Februar 2023 zur Einstellung der Auslaufüberprüfung betreffend die Einfuhren bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl mit Ursprung in der Ukraine; ABl. L 50 vom 17. Februar 2023, S. 56.
Einstellung der Untersuchung bezüglich der Ukraine
Die Europäische Kommission stellt die Auslaufüberprüfung ein. Es gibt somit keine Verlängerung der Antidumpingmaßnahmen in Bezug auf die Ukraine. Der Verband der Europäischen Stahlhersteller EUROFER hatte den Antrag auf Auslaufüberprüfung eingereicht. Im November 2023 zog der Verband den Antrag zurück.
Die EU-Kommission setzt die Auslaufüberprüfung bezüglich Einfuhren mit Ursprung in Brasilien, Iran und Russland fort.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023
Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)
Ab dem 1. März 2023 erfolgt die AEO-Antragstellung über den „Internetantrag AEO“ (IAEO) im Zoll-Portal.
Nach der Anmeldung im Zoll-Portal muss künftig zunächst der Aufruf der Dienstleistung „Grenzüberschreitender Warenverkehr“ erfolgen und dort dann die Auswahl des Internetantrags AEO. Im neuen IAEO können dem Bewilligungsantrag alle erforderlichen Dateianlagen (Fragebogen, etc.) in digitaler Form beigefügt und somit künftig gemeinsam mit dem Bewilligungsantrag online eingereicht werden.
Liegt eine anhaltende technische Störung des IAEO vor, wird hierüber künftig voraussichtlich mittels Hinweismeldung im Zoll-Portal und über die ATLAS-Teilnehmerinformation informiert. Nur noch im Fall einer solchen Störung ist künftig als Ersatzverfahren das Einreichen eines AEO-Antrags in Papierform unter Verwendung des Formulars 0390 zulässig.
Quelle: Zoll.de






