Zusatzzölle auf Waren mit Ursprung in den USA

Änderung der Zollsätze

Delegierte Verordnung (EU) 2020/578 der Kommission vom 21. Februar 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/196 des Europäischen Parlaments und des Rates über zusätzliche Zölle auf die Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika; ABl. L 133 vom 28. April 2020, S. 1.

Mit Wirkung zum 1. Mai 2020 wird der Zusatzzoll für bestimmte Waren mit Ursprung in den USA bei der Einfuhr in die Europäische Union (EU) auf 0,012 Prozent festgesetzt.

Von dieser Maßnahme sind insgesamt vier Waren betroffen:

  • Zuckermais (Tarifnummer 0710 40 00),
  • Kranwagen/Autokrane (Tarifnummer 8705 10 00)
  • Brillenfassungen aus unedlen Metallen (Tarifnummer 9003 19 30)
  • Lange Hosen (einschl. Kniebundhosen o.ä.) für Frauen und Mädchen, aus Denim (Tarifnummer 6204 62 31).

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.

 

Einführung des elektronischen Systems INF der EU-Kommission

Grundsätzliches

Mit der Fachmeldung vom 27. Januar 2020 wurde über die Einführung des Standardinformationsaustauschs INF gemäß Art. 176 UZK-DA über das EU Customs Trader Portal (EUCTP) zum 1. Juni 2020 informiert.

Fachmeldung vom 27. Januar 2020

Ab diesem Zeitpunkt dürfen keine INF-Vordrucke mehr verwendet werden. Das bedeutet, dass lediglich bis zum 31. Mai 2020 ausgestellte INF-Vordrucke bis zu ihrer Erledigung verwendet werden können. Weiterlesen

Neue Runde der Zollaussetzungen

Mitteilung zur neuen Runde „Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren“ veröffentlicht

Mitteilung an die Wirtschaftsbeteiligten Neue Runde von Anträgen auf Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren; ABl. C 132 vom 23. April 2020, S. 11. Weiterlesen

Antidumping – Geschirr und Keramikartikel mit Ursprung in China

Änderung der Antidumpingmaßnahmen

Durchführungsverordnung (EU) 2020/571 der Kommission vom 24. April 2020 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1198 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch mit Ursprung in der Volksrepublik China, geändert durch die Durchführungsverordnung (EU) 2019/2131, und zur Erstattung der erhobenen Zölle; ABl. L 132 vom 27. April 2020, S. 7. Weiterlesen

Update – USA – Dumping bei Aluminiumplatten aus Deutschland

Die die dem Handelsministerium zugeordnete International Trade Commission (ITC) hat am 22. April 2020 vorläufig entschieden, dass es deutliche Hinweise auf eine Schädigung der US-Industrie durch Importe zu künstlich verbilligten Preisen aus diesen Ländern gibt.

Das Handelsministerium wird daher seine Untersuchung fortführen und seine vorläufige Entscheidung im Antidumpingverfahren voraussichtlich bis zum 17. August 2020 mitteilen.

Gleichzeitig mit der Antidumpinguntersuchung hat das Handelsministerium eine Ausgleichs-zolluntersuchung gegen Aluminiumplatten aus den Ländern Bahrain, Brasilien, Indien und Türkei eröffnet. Auch hier fiel die Entscheidung der ITC positiv aus.

U.S. International Trade Commission

Quelle: ITC

Neue Runde von Anträgen auf Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren

Amtsblatt der Europäischen Union  C 132/11 vom 23.4.2020

Die Wirtschaftsbeteiligten werden davon in Kenntnis gesetzt, dass der Kommission im Einklang mit den verwaltungstechnischen Vorschriften in der Mitteilung der Kommission zu den autonomen Zollaussetzungen und Zollkontingenten (2011/C 363/02) (1) Anträge auf Zollaussetzung für die Runde im Januar 2021 übermittelt wurden.

Die Liste der Waren, für die eine Zollaussetzung beantragt wird, kann auf der thematischen Website der Kommission (Europa-Website) zur Zollunion (2) abgerufen werden.

Die Wirtschaftsbeteiligten werden ebenfalls darüber unterrichtet, dass der Kommission Einwände gegen neue Anträge über die nationalen Verwaltungen bis spätestens zur zweiten, für den 19. Juni 2020 anberaumten Sitzung der Gruppe „Wirtschaftliche Tariffragen“ zu übermitteln sind.

Interessierten Wirtschaftsbeteiligten wird empfohlen, die Liste regelmäßig einzusehen, um sich über den Status der Anträge zu informieren.

Weitere Informationen zum Verfahren der Aussetzung der autonomen Zolltarife sind auf der Europa-Website zu finden

Zollaussetzungen allgemein

AUTONOME ZOLLAUSSETZUNGEN UND ZOLLKONTINGENTE

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.

Antidumping – Rohre aus duktilem Gusseisen mit Ursprung in Indien

Wiedereinführung von Antidumping- und Ausgleichsmaßnahmen in Bezug auf die Einfuhren von Jindal Saw Limited.

Durchführungsverordnung (EU) 2020/526 der Kommission vom 15. April 2020 zur Wiedereinführung eines endgültigen Ausgleichszolls auf die Einfuhren von Rohren aus duktilem Gusseisen (auch bekannt als Gusseisen mit Kugelgrafit) mit Ursprung in Indien in Bezug auf Jindal Saw Limited nach dem Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-300/16; ABl. L 118 vom 16. April 2020, S. 1;

Durchführungsverordnung (EU) 2020/527 der Kommission vom 15. April 2020 zur Wiedereinführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Rohren aus duktilem Gusseisen (auch bekannt als Gusseisen mit Kugelgrafit) mit Ursprung in Indien in Bezug auf Jindal Saw Limited nach dem Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-301/16; ABl. L 118 vom 16. April 2020, S. 14. Weiterlesen

Antidumping – warmgewalzte Flacherzeugnisse

Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls für Waren mit Ursprung in Indonesien, China und Taiwan

Durchführungsverordnung (EU) 2020/508 der Kommission vom 7. April 2020 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus nicht rostendem Stahl in Tafeln oder Rollen (Coils) mit Ursprung in Indonesien, der Volksrepublik China und Taiwan; ABl. L 110 vom 8. April 2020, S. 3.

Die Europäische Kommission führt mit Wirkung vom 9. April 2020 einen vorläufigen Antidumpingzoll ein. Die Maßnahme gilt zunächst sechs Monate. Während dieser Zeit ist für die Einfuhr zum freien Verkehr eine Sicherheit in Höhe des vorläufigen Antidumpingzolls zu leisten. Weiterlesen