Antidumping – Rohre aus duktilem Gusseisen mit Ursprung in Indien

Wiedereinführung von Antidumping- und Ausgleichsmaßnahmen in Bezug auf die Einfuhren von Jindal Saw Limited.

Durchführungsverordnung (EU) 2020/526 der Kommission vom 15. April 2020 zur Wiedereinführung eines endgültigen Ausgleichszolls auf die Einfuhren von Rohren aus duktilem Gusseisen (auch bekannt als Gusseisen mit Kugelgrafit) mit Ursprung in Indien in Bezug auf Jindal Saw Limited nach dem Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-300/16; ABl. L 118 vom 16. April 2020, S. 1;

Durchführungsverordnung (EU) 2020/527 der Kommission vom 15. April 2020 zur Wiedereinführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Rohren aus duktilem Gusseisen (auch bekannt als Gusseisen mit Kugelgrafit) mit Ursprung in Indien in Bezug auf Jindal Saw Limited nach dem Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-301/16; ABl. L 118 vom 16. April 2020, S. 14.

Der ausführende Hersteller Jindal Saw Limited und sein verbundener Einführer Jindal Saw Italia SpA klagten gegen die beiden Durchführungsverordnungen. Als Konsequenz aus dem Urteil wurden zunächst weder Antidumping- noch Ausgleichszölle erhoben. Im Anschluss hat die Europäische Kommission die Untersuchung zu beiden Maßnahmen wiederaufgenommen.

Diese Untersuchung ist nun abgeschlossen. Es werden erneut Antidumping- bzw. Ausgleichszölle für Einfuhren des Unternehmens eingeführt.

Die betroffene Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 7303 00 10 und ex 7303 00 90.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.