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EU/Iran – Restriktive Maßnahmen
Verlängerung der Sanktionen und Aktualisierung der Personenliste.
Durchführungsverordnung (EU) 2020/510 des Rates vom 7. April 2020 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Iran; ABl. L 113 vom 8. April 2020, S. 1;
Beschluss (GASP) 2020/512 des Rates vom 7. April 2020 zur Änderung des Beschlusses 2011/235/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran; ABl. L 113 vom 8. April 2020, S. 22.
Die bestehenden Sanktionen gegenüber dem Iran werden um ein weiteres Jahr, bis zum 13. April 2021, verlängert.
Zudem werden die Einträge zu 82 Personen, die im Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP aufgeführt sind, aktualisiert.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.






