Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur – 7228 60 80
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/693 DER KOMMISSION vom 15. Mai 2020 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur.Amtsblatt der Europäischen Union vom 26.5.2020 L 162/1
Warenbezeichnung
Ein Band, aus legiertem Stahl (anderer als nicht rostender Stahl), mit einer Breite von etwa 30 mm und einer Dicke von etwa 0,02 mm, in Rollen. Die Ware hat einen über die gesamte Länge gleichbleibenden Querschnitt in Form eines Rechtecks. Ihre Oberfläche ist unbehandelt. Die Ware wird in einem als Schmelzspinn-Verfahren bezeichneten Stranggussverfahren hergestellt. Sie ist dazu bestimmt, in der Elektro-Industrie beispielsweise zur Herstellung von Transformatorkernen, Sensorkernen, Kernen für Sättigungsdrosseln, Magnetverstärker, Perlen und Pulskompressoren verwendet zu werden. Weiterlesen











