Ausfuhr- Genehmigungspflicht für COVID-19-Impfstoff – Neue EU-Verordnung

Mit Wirkung vom 01.07.2021 ist die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/1071 DER KOMMISSION vom 29. Juni 2021 in Kraft getreten.
Die Gültigkeit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/442 sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2021/521 zum Mechanismus zur verpflichtenden Vorlage einer Ausfuhrgenehmigung bei der Ausfuhr bestimmter Waren ist jeweils bis zum 30.09.2021 verlängert worden.

(Stand: 30.06.2021)

Quelle: Zoll.de

Neue Regeln für den Export von Dual-Use-Gütern

Die neue Dual-Use-Verordnung wurde im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie tritt 90 Tage nach Veröffentlichung in Kraft.

Die neue Verordnung wurde im EU-Amtsblatt L 206 vom 11. Juni 2021 veröffentlicht: Verordnung (EU) 2021/821

Die neuen Vorschriften sieht unter anderem folgende Punkte vor:

  • Stärkere Kontrolle von Technologien zur digitalen Überwachung, die im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden können;
  • Einführung zweier neuer allgemeiner EU-Ausfuhrgenehmigungen für kryptografische Güter sowie für unternehmensinterne Weitergabe von Technologie unter bestimmten Umständen;
  • Stärkere Zusammenarbeit zwischen Genehmigungs- und Zollbehörden.

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.

Die neue EU-Dual-Use-Verordnung in der Praxis

Virtuelle Informationsveranstaltung von DIHK, IHKs und BAFA Mitte Juni:

Zu der bereits angekündigten Veranstaltung gibt es jetzt das Programm sowie die Möglichkeit zur Anmeldung.

Mit der Novelle der europäischen Dual-Use-Verordnung kommen auf Exporteure einige Änderungen zu. Bei einer Online-Veranstaltung am 16. Juni erfahren Interessierte aus erster Hand, was im Umgang mit den neuen Vorschriften zu berücksichtigen ist und welche neuen Verfahrenserleichterungen eingeführt werden.

 

Das detaillierte Programm und ein Anmeldeformular finden Sie unter der Adresse https://event.dihk.de/dualuse.

 

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien

Aktualisierte Fassung der VO (EU) Nr. 36/2012

Die Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien steht zum Download bereit.

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.