Ausfuhr- Genehmigungspflicht für COVID-19-Impfstoff – Neue EU-Verordnung

Mit Wirkung vom 01.07.2021 ist die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/1071 DER KOMMISSION vom 29. Juni 2021 in Kraft getreten.
Die Gültigkeit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/442 sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2021/521 zum Mechanismus zur verpflichtenden Vorlage einer Ausfuhrgenehmigung bei der Ausfuhr bestimmter Waren ist jeweils bis zum 30.09.2021 verlängert worden.

(Stand: 30.06.2021)

Quelle: Zoll.de