Neue Regeln für den Export von Dual-Use-Gütern

Die neue Dual-Use-Verordnung wurde im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie tritt 90 Tage nach Veröffentlichung in Kraft.

Die neue Verordnung wurde im EU-Amtsblatt L 206 vom 11. Juni 2021 veröffentlicht: Verordnung (EU) 2021/821

Die neuen Vorschriften sieht unter anderem folgende Punkte vor:

  • Stärkere Kontrolle von Technologien zur digitalen Überwachung, die im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden können;
  • Einführung zweier neuer allgemeiner EU-Ausfuhrgenehmigungen für kryptografische Güter sowie für unternehmensinterne Weitergabe von Technologie unter bestimmten Umständen;
  • Stärkere Zusammenarbeit zwischen Genehmigungs- und Zollbehörden.

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.