Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Antidumping – Glasfasern mit Ursprung in Ägypten und China
Die Europäische Kommission nimmt die Antidumpinguntersuchung wieder auf und leitet zudem eine Umgehungsuntersuchung ein. Die Antidumpingmaßnahmen bestehen seit April 2020.
Einfuhren aus der Türkei
Die Europäische Kommission leitet im Dezember 2021 eine Umgehungsuntersuchung ein. Die Untersuchung umfasst sowohl die Antidumping- als auch die Antisubventionsmaßnahmen. Betroffen sind Einfuhren, die aus der Türkei versandt werden, ob als Ursprungsware angemeldet oder nicht. Die Einfuhren werden zollamtlich erfasst. Die Dauer der zollamtlichen Erfassung beträgt neun Monate.
- Durchführungsverordnung (EU) 2021/2229; ABl. L 448 vom 15. Dezember 2021, S. 52;
- Durchführungsverordnung (EU) 2021/2230; ABl. L 448 vom 15. Dezember 2021, S. 58