Brexit: Britische Regierung aktualisiert „Border Operating Model“

Das Border Operating Model ist ein umfassender Leitfaden für den Import von Waren aus der Europäischen Union (EU) nach Großbritannien. Zollkontrollen und -formalitäten werden für Einfuhren aus der EU schrittweise eingeführt. Im März hatte die britische Regierung eine Verschiebung der Fristen bekannt gegeben.

Änderungen ab Oktober 2021 und Januar 2022

Die zweite Stufe des britischen Grenzregimes tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft und betrifft Produkte tierischen Ursprungs, Pflanzenprodukte und Lebensmittel. Ab 1. Januar 2022 sind Vorabanmeldungen (Summarische Eingangsanmeldungen/Safety and Security declarations) verpflichtend. Die Möglichkeit einer vereinfachten Einfuhr, mit der Zollanmeldungen für Standardwaren für sechs Monate aufgeschoben werden können, entfällt ab diesem Zeitpunkt.

The Border Operating Model

 

Quelle: GOV.UK

 

Antidumping – Aspartam mit Ursprung in China

Bekanntmachung der Einleitung einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Aspartam mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C 303 vom 29. Juli 2021, S. 12.

Die Überprüfung betrifft Aspartam (N-L-α-Aspartyl-L-phenylalanin-1-methylester, 3-Amino-N-(α-carboxy-phenethyl)-succinamidsäure-N-methylester), CAS-Nummer 22839-47-0, das derzeit unter folgendem KN-Code eingereiht wird: ex 2924 29 70 (TARIC-Code 2924297005).

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.

EU verlängert Sanktionen

Sogenannte EU-Terroristenliste wird aktualisiert

Pressemitteilung Rat der Europäischen Union vom 19. Juli 2021;
Beschluss (GASP) 2021/1192 des Rates; ABl. L 258 vom 20. Juli 2021, S. 42;
Durchführungsverordnung (EU) 2021/1188; ABl. L 258 vom 20. Juli 2021, S. 14

Die sogenannte EU-Terroristenliste enthält Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus unterliegen. Zu den Maßnahmen gehören zum einen das Einfrieren von Vermögenswerten. Zum anderen ist es EU-Wirtschaftsteilnehmern verboten, den benannten Personen und Organisationen Finanzmittel oder andere wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.

Antidumping – Trichlorisocyanursäure mit Ursprung in China

Einleitung einer Neuausführerüberprüfung / Die Antidumpingzölle werden für die antragstellenden Hersteller ausgesetzt.

Durchführungsverordnung (EU) 2021/1209 der Kommission vom 22. Juli 2021 zur Einleitung von Neuausführerüberprüfungen im Rahmen der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2230 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Trichlorisocyanursäure mit Ursprung in der Volksrepublik China für drei chinesische ausführende Hersteller, zur Außerkraftsetzung des Zolls auf die von diesen ausführenden Herstellern stammenden Einfuhren und zur zollamtlichen Erfassung dieser Einfuhren; ABl. L 263 vom 23. Juli 2021, S. 1. Weiterlesen

Ausfuhr

Mit Wirkung vom 09.09.2021 wird die VERORDNUNG (EU) 2021/821 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2021 (Dual-Use-VO) über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Neufassung) in Kraft treten,

siehe Link.

Diese Neufassung der Dual-Use Verordnung wird im EZT-Online zeitnah eingestellt.

(Stand 15.06.2021)

Zoll.de