Antidumping – Rohrformstücke mit Ursprung in China

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens

bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 168 vom 5. Mai 2021, S. 5.

Auf Einfuhren von bestimmten Rohrformstücke, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken aus nicht rostendem Stahl zum Stumpfschweißen, auch als Fertigwaren bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2017/141 eingeführt wurden.

Diese Maßnahmen treten am 28. Januar 2022 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.

Antidumping – Fahrzeugräder aus Aluminium mit Ursprung in China

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens

bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 161 vom 3. Mai 2021, S. 2.

Auf Einfuhren von Fahrzeugräder aus Aluminium bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2017/109 eingeführt wurden.

Diese Maßnahmen treten am 25. Januar 2022 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.

Antidumping – Natriumgluconat mit Ursprung in China

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens

bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 170 vom 6. Mai 2021, S. 6.

Auf Einfuhren von Natriumgluconat bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2017/94 eingeführt wurden.

Diese Maßnahmen treten am 21. Januar 2022 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.

Antidumping – Ringbuchmechaniken mit Ursprung in China

Einleitung einer Auslaufüberprüfung

Einleitung einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens der auf Vietnam und die Demokratische Volksrepublik Laos ausgeweiteten Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter Ringbuchmechaniken mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C 183 vom 11. Mai 2021, S. 8.

Auf Einfuhren bestimmter Ringbuchmechaniken besteht ein Antidumpingzoll, der mit Durchführungsverordnung (EU) 2016/703 eingeführt wurde.

Die Europäische Kommission hatte im Oktober 2020 das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahme bekannt gegeben. Daraufhin erhielt sie einen Antrag auf Einleitung einer Auslaufüberprüfung. Das Verfahren wird auf Antrag des Unternehmens Ring Alliance Ringbuchtechnik GmbH eingeleitet

Gegenstand der Untersuchung sind bestimmte Ringbuchmechaniken mit Ursprung in China.

Die Ware wird derzeit unter folgenden KN-Code eingereiht: ex 8305 10 00.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.

 

USA – Vorläufig Antidumpingzölle auf deutsches Thermodruckpapier

Die International Trade Administration hat bekanntgegeben, dass ab dem 12. Mai 2021 zunächst vorläufig Antidumpingzölle auf Thermodruckpapier deutscher Unternehmen erhoben werden.

Der vorläufige Antidumpingzoll beträgt 2,78 Prozent und gilt für Produkte der US-Unterpositionen 4811 90 80 30 und 4811 90 90 30 aller betroffenen deutschen Unternehmen. Das Handelsministerium weist die US-Zollbehörde Customs and Border Protection an, von US-Importeuren zunächst Barsicherheiten in entsprechender Höhe einzufordern.

thumbnail of 2021-09965

Quelle: DEPARTMENT OF COMMERCE

EMCS-Teilnehmerinformation 2/21

Die EMCS Teilnehmerinformation 2/21 mit dem Thema “BREXIT – Ende der Übergangsphase zum elektronischen Austausch von EMCS-Nachrichten mit dem Vereinigten Königreich (GB)” steht zum Download bereit

thumbnail of teilnehmerinformation_2021_02

Quelle: Zoll.de