Antisubvention – Reifen mit Ursprung in der VR China

Einleitung eines Antisubventionsverfahrens

Bekanntmachung der Einleitung eines Antisubventionsverfahrens betreffend die Einfuhren neuer und runderneuerter Reifen für von der für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C 364 vom 14. August 2017, S. 9.

Die Europäische Kommission leitet auf Antrag des Bündnisses gegen unfaire Reifeneinfuhren ein Antisubventionsverfahren ein. Das Bündnis stellt den Antrag im Namen von Herstellern, auf die mehr als 45% der gesamten Unionsproduktion entfallen.

Gegenstand der Untersuchung sind bestimmte Luftreifen aus Kautschuk, neu oder runderneuert, von der für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art mit einer Tragfähigkeitskennzahl von mehr als 121. Die zu untersuchende Ware wird derzeit unter den KN-Codes 4011 20 90 und 4012 12 00 eingereiht.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017

Restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

Aktualisierte Fassung der VO (EU) Nr. 2017/1509 vom 16.Oktober 2017

Die aktualisierte Verordnung über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2017/1548

thumbnail of Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea 19.10.2017

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017

EU/Korea DR – Restriktive Maßnahmen

Sanktionen werden ausgeweitet

Beschluss (GASP) 2017/1838 des Rates vom 10. Oktober 2017 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea, ABl. L 261 vom 11. Oktober 2017, S. 17.

Die bereits bestehenden restriktiven Maßnahmen gegenüber Nordkorea werden angesichts der jüngsten Entwicklungen weiter verschärft. Die Ein- und Ausfuhr bestimmter Güter aus bzw. nach Nordkorea wird verboten. Der Verkauf von Flüssigerdgas an Nordkorea wird ebenso untersagt wie die die Einfuhr von Textilien aus Nordkorea. Zudem werden Beschränkungen eingeführt, die die Ausfuhr von raffinierten Erdölerzeugnissen und Rohöl betreffen. Des Weiteren wird die Erteilung von Arbeitsgenehmigungen für nordkoreanische Staatsangehörige in einem EU-Mitgliedstaat untersagt. Die Änderungen basieren auf der Resolution 2375 (2017) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 11. September 2017.

 

Verordnung (EU) 2017/1836 des Rates vom 10. Oktober 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1509 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea, ABl. L 261 vom 11. Oktober 2017, S. 1

Mit der Verordnung wird der oben genannte Beschluss des Rates umgesetzt.

thumbnail of DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017 1834

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017

Antidumping – Bestimmter nicht rostender Stahl mit Ursprung in Indien

Bekanntmachung zum Urteil des Gerichts der Europäischen Union in der Rechtssache T-67/14 Viraj Profiles Limited/Rat; Teilweise Wiederaufnahme des Verfahrens

Bekanntmachung zum Urteil vom 11. Juli 2017 in der Rechtssache T-67/14 in Bezug auf die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1106/2013 des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von bestimmtem Draht aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in Indien; ABl. C 334 vom 6. Oktober 2017, S. 3. Weiterlesen

Terrorismusbekämpfung – 279. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002

Aktualisierung der Liste der von restriktiven Maßnahmen betroffenen Personen, Gruppen und Organisationen betreffend ISIL- und Al-Qaida-Organisationen

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1834 der Kommission vom 9. Oktober 2017 zur 279. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL- (Da’esh-) und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen; ABl. L 260 vom 10. Oktober 2017, S. 3.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017

Antidumping – Bestimmte warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder legiertem Stahl mit Ursprung in Brasilien, Iran, Russland, Serbien und der Ukraine

Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls; Beendigung des Verfahrens bezüglich Serbiens

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1795 der Kommission vom 5. Oktober 2017 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl mit Ursprung in Brasilien, Iran, Russland und der Ukraine und zur Einstellung der Untersuchung betreffend die Einfuhren bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl mit Ursprung in Serbien; ABl. L 258 vom 6. Oktober 2017, S. 24. Weiterlesen

Merkblatt “Schiffs- und Luftfahrzeugbedarf”

Zollrechtliches Ausfuhrverfahren

Das Merkblatt über die ausfuhrrechtlichen und außenhandelsstatistischen Anmeldepflichten bei Lieferungen von Waren als Schiffs- und Luftfahrzeugbedarf sowie an Einrichtungen auf hoher See und Offshore-Windenergieanlagen wurde turnusmäßig aktualisiert und insbesondere an den Unionszollkodex (UZK) und seine Durchführungsrechtsakte angepasst.

Es wurde außerdem an das zum 1. Oktober 2017 eingeführte ATLAS-Ausfuhr Release 2.4.2 angepasst.

thumbnail of Merkblatt Anmeldepflichten bei Lieferungen von Waren als Schiffs- und Luftfahrzeugbedarf

 

 

 

 

 

Quelle: Zoll.de

Schweiz – Neue Mehrwertsteuersätze ab 1. Januar 2018

In einer Volksabstimmung vom 24. September 2017 hat die Schweiz entschieden, die befristete Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes nicht zu verlängern. Ab dem 1. Januar 2017 sinken die Mehrwertsteuersätze also leicht.

Allerdings gibt es gleichzeitig eine Erhöhung sämtlicher Mehrwertsteuersätze um 0,1 Prozent zur Finanzierung des Ausbaus der Bahninfrastruktur. Diese Erhöhung ist befristet bis zum 31. Dezember 2030.