EU/Moldau – Restriktive Maßnahmen

Sanktionen werden verlängert

Beschluss (GASP) 2017/1935 des Rates vom 23. Oktober 2017 zur Änderung des Beschlusses 2010/573/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau; ABl. L 273 vom 24. Oktober 2017, S. 11.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017

Verpflichtende Anwendung von “TRACES” bei Einfuhren von landwirtschaftlichen Bio-Waren

Regelung ab dem 20. Oktober 2017

Ab dem 20. Oktober 2017 ist die Einfuhr von Waren des ökologischen Landbaus, die dem Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 unterliegen, grundsätzlich nur noch über das webbasierte IT-System TRACES (= TRAde Control und Expert System) möglich. Gemäß Artikel 19a der VO (EG) Nr. 1235/2008 endete am 19. Oktober 2017 die Übergangszeit, in der alternativ sowohl in TRACES als auch auf Formularbasis erstellte Kontrollbescheinigungen verwendet werden konnten.

Lediglich für bis zum 19. Oktober 2017 von den Kontrollstellen (= unabhängige private Dritte, die die Inspektion und die Zertifizierung im Bereich des ökologischen/biologischen Landbaus wahrnehmen) erteilte Kontrollbescheinigungen wird es in einer weiteren Übergangszeit Ausnahmen geben. Weiterlesen

Antidumping – Elektrofahrräder mit Ursprung in der VR China

Einleitung eines Antidumpingverfahrens

Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Elektrofahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C 353 vom 20. Oktober 2017, S. 19.

Die Europäische Kommission leitet auf Antrag des Europäischen Fahrradherstellerverbands (European Bicycle Manufacturers Association, EBMA) ein Antidumpingverfahren ein.

Gegenstand der Untersuchung sind Fahrräder mit Trethilfe mit Elektrohilfsmotor. Die zu untersuchende Ware wird derzeit unter den KN-Codes 8711 60 10 und ex 8711 60 90 (TARIC-Code 8711 60 90 10) eingereiht.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017

Aktualisierung der Anhänge der EG-Dual-use-Verordnung

Am 26. September 2017 hat die EU-Kommission die Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vierbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck aktualisiert. Die Inkraftsetzung könnte Ende November erfolgen.

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Außfuhrkontrolle (BAFA)

Antidumping – Nachreichen von Handelsrechnungen möglich

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kommt in seinem Urteil vom 12. Oktober 2017 zu dem Schluss, dass eine Handelsrechnung auch nach der Zollanmeldung eingereicht werden kann, um von einem firmenspezifischen Antidumpingzoll profitieren zu können. Damit folgt der EuGH dem Schlussantrag des Generalanwalts.

Die Frage, ob die Handelsrechnung mit besonderer Erklärung zum Zeitpunkt der Zollanmeldung vorliegen muss oder ob diese auch nachgereicht werden kann, wurde nun vom EuGH eindeutig beantwortet. Die Rechtsauffassung der deutschen Hauptzollämter, wonach eine solche Handelsrechnung bei der Einfuhranmeldung vorliegen muss, steht nicht im Einklang mit EU-Recht. Voraussetzung ist, dass in der konkreten Antidumpingzollverordnung nicht festgelegt sei, wann die Handelsrechnung vorgelegt werden müsse. Die Rechnung muss zudem den Vorgaben der anzuwendenden Antidumpingverordnung entsprechen, die Ware nachweislich vom begünstigen Unternehmen hergestellt worden sein und die ordnungsgemäße Erhebung von Antidumpingzöllen gewährleistet sein.

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Quelle: EuGH

Indien – Endgültiger Antidumpingzoll für bestimmte Stahlerzeugnisse

Die indische Zentralregierung hat durch Verordnung (Notification Customs 49/2017 (ADD)) vom 17.10.2017 endgültige Antidumpingzölle (ADD) für farbbeschichtete/vorlackierte Flacherzeugnisse aus legierten oder nichtlegiertem Stahl mit einer Dicke von weniger als 6 mm (ex HS-Codes 7210, 7212, 7225, 7226) mit Ursprung oder Herkunft China und EU verfügt. Der Antidumpingzollsatz beträgt einheitlich 822 USD/t. Die zusätzlich zum Importzoll erhobenen ADD gelten für einen Zeitraum von fünf Jahren, gerechnet vom Datum der Verfügung der provisorischen ADD am 11.01.2017.

Quelle: Government of India  Ministry of Commerce and Industry