EU/Korea DR – Restriktive Maßnahmen

Sanktionen werden ausgeweitet

Beschluss (GASP) 2017/1838 des Rates vom 10. Oktober 2017 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea, ABl. L 261 vom 11. Oktober 2017, S. 17.

Die bereits bestehenden restriktiven Maßnahmen gegenüber Nordkorea werden angesichts der jüngsten Entwicklungen weiter verschärft. Die Ein- und Ausfuhr bestimmter Güter aus bzw. nach Nordkorea wird verboten. Der Verkauf von Flüssigerdgas an Nordkorea wird ebenso untersagt wie die die Einfuhr von Textilien aus Nordkorea. Zudem werden Beschränkungen eingeführt, die die Ausfuhr von raffinierten Erdölerzeugnissen und Rohöl betreffen. Des Weiteren wird die Erteilung von Arbeitsgenehmigungen für nordkoreanische Staatsangehörige in einem EU-Mitgliedstaat untersagt. Die Änderungen basieren auf der Resolution 2375 (2017) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 11. September 2017.

 

Verordnung (EU) 2017/1836 des Rates vom 10. Oktober 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1509 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea, ABl. L 261 vom 11. Oktober 2017, S. 1

Mit der Verordnung wird der oben genannte Beschluss des Rates umgesetzt.

thumbnail of DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017 1834

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017