Zugpuffer aus Kunststoff mit einem typischen Verbindungspunk – KN-Codes 9503 00 30

Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 184. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 18. bis 20. Dezember 2017.

Zugpuffer aus Kunststoff mit einem typischen Verbindungspunkt. Der Puffer soll vorne oder hinten am Zug befestigt werden. Sein Zweck ist es, verschiedene Züge jedoch keine anderen Produkte zu verbinden.

Einreihung/Begründung:

Der Ausschuss hat mehrheitlich entschieden, dass “Zugpuffer” in Anwendung der AV 1 und 6 und Anmerkung 3 zu Kapitel 95 in den KN-Code 9503 00 30 einzureihen sind.

Die Ware entspricht dem Wortlaut dieses KN-Codes, der “elektrische Eisenbahnen, einschließlich Schienen, Signale und anderes Zubehör; maßstabgetreu verkleinerte Modelle zum Zusammenbauen” erfasst. Gemäß Anmerkung 3 zu Kapitel 95 und den entsprechenden HS-Erläuterungen umfasst die Position 9503 erkennbare Teile und Zubehör von Waren dieser Position, die ausschließlich oder hauptsächlich für diese Waren bestimmt sind, sofern sie nicht von der Anmerkung 1 zu Kapitel 95 ausgeschlossen sind. Der „Zugpuffer” ist erkennbar dazu bestimmt mit einer elektrischen Eisenbahn des KN-Codes 9503 00 30 verwendet zu werden.

Quelle: Zoll.de