Stahlkabel, mit einer Hülle aus Polyvinylchlorid – KN-Code 7312 10 83

Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 184. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 18. bis 20. Dezember 2017:

Warenbeschreibung:

Stahlkabel, mit einer Hülle aus Polyvinylchlorid, das dazu bestimmt ist, auf eine Metallplatte montiert zu werden, und als Unkrautbürste verwendet wird zur Entfernung von Unkräutern und anderen unerwünschten Rückständen in Rinnen, Fußgängerzonen, auf Radwegen usw.. Die Ware hat eine Länge von 300 mm und einen Durchmesser von ca. 20 mm. Sie besteht aus sechs Litzen und einer Seele aus Stahl. Sie ist mit einer Hülle aus Polyvinylchlorid (PVC) versehen, um eine Verformung bei der Benutzung zu verhindern.

Einreihung/Begründung:

Die Ware entspricht dem Wortlaut der Position 7312, dem Wortlaut des KN-Codes 7312 10 und den in den HS-Erläuterungen zu Position 7312 genannten Merkmalen.

Die Einreihung als Kabel des KN-Codes 7312 10 ist richtig, da es für Litzen, Seile und Kabel dieses KN-Codes keine Längenbeschränkung gibt. Aus diesem Grund ist eine Einreihung in den Auffangcode „andere“ ausgeschlossen. Die Kunststofffolie auf dem Kabel kann nicht als ein Überzug sondern als Ummantelung angesehen werden. Das Kabel für eine Unkrautbürste ist daher in Anwendung der AV 1 und 6 als Seile und Kabel mit einer maximalen Querschnittsabmessung von mehr als 12 mm, jedoch nicht mehr als 24 mm, nicht überzogen in den KN-Code 7312 10 83 einzureihen.

Quelle: Zoll.de