Restriktive Maßnahmen gegenüber Simbabwe

VERORDNUNG (EG) Nr. 314/2004 DES RATES vom 19. Februar 2004  über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Simbabwe, zuletzt geändert durch die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/223 DER KOMMISSION vom 15. Februar 2018.

Der Rat ist weiterhin der Auffassung, dass die Regierung Simbabwes nach wie vor an schweren Verstößen gegen die Menschenrechte beteiligt ist. Der Rat hält es daher für erforderlich, die restriktiven Maßnahmen gegen die Regierung Simbabwes und diejenigen, die in erster Linie die Verantwortung für diese Verstöße tragen, aufrechtzuerhalten, solange die Verstöße anhalten.

Die Verordnung über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Simbabwe steht in aktualisierter Fassung zum Download bereit.

thumbnail of Restriktive Maßnahmen gegenüber Simbabwe 16.02.2018

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017