Kombinierte Nomenklatur – Änderungen der Erläuterungen bezüglich Guarana

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union; ABl. L 51 vom 14. Februar 2018, S. 3.

Die Erläuterungen der Kombinierten Nomenklatur werden in der Unterposition „1212 99 95 andere“ geändert. Folgender Satz wird angefügt:

„3. Samen von Guarana (Paullinia cupana), gemahlen, weder geröstet noch anders verarbeitet.“

 

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