Yoga-Rad“ – Yoga-Übungsgerät, – in die Unterposition 9506 91 90 einzureihen.

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 197. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 20. bis 22. Februar 2019:

Warenbeschreibung:

Sog. „Yoga-Rad“ – Yoga-Übungsgerät, das als Hilfsmittel bei verschiedenen Übungen der körperlichen Ertüchtigung verwendet wird

Einreihung:

Das „Yoga-Rad“ ist in Anwendung der AV 1 und 6 als „Übungsgerät für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik oder Leicht- und Schwerathletik, ohne Systeme zum Einstellen unterschiedlicher Belastungen“ in die Unterposition 9506 91 90 einzureihen.

Begründung:

Aufgrund seiner spezifischen Form und Widerstandsfähigkeit sowie anderer präziser Eigenschaften (Oberfläche aus rutschfestem Material) ist diese Ware speziell als Hilfsmittel zum Ausführen von Übungen der körperlichen Ertüchtigung (z. B. “Yoga”) erkennbar.

Quelle: Zoll de.