Übernahme neuer EU-Sanktionen gegenüber Russland und Belarus

Bern, 10.06.2022 – Der Bundesrat hat am 10. Juni 2022 beschlossen, die neuen Sanktionen der EU gegenüber Russland und Belarus zu übernehmen. Die Anpassung der entsprechenden Verordnungen ist in Erarbeitung. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat ferner rund hundert weitere Personen den Finanz- und Reisesanktionen unterstellt.

Sanktionen im Warenverkehr

Das mittlerweile sechste Sanktionspaket umfasst unter anderem ein Embargo auf Rohöl und bestimmte Erdölerzeugnisse aus Russland. Auch die bestehenden Ein- und Ausfuhrverbote werden um weitere Güter ausgeweitet.

Die vorherigen Sanktionsrunden umfassten unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Ausfuhrverbote von Waren für den Energiesektor sowie damit verbundene Dienstleistungen,
  • Ausfuhrverbot für Luxusgüter und Güter zur maritimen Navigation nach Russland,
  • Ausfuhrverbote von Dual-Use-Gütern und militärischen Gütern, Waren für die Luft- und Raumfahrt sowie für die Ölraffination.
  • Ausfuhrverbote für Kerosin und weitere Güter, die für die russische Industrie wichtig sind, wie zum Beispiel bestimmte Chemikalien.
  • Bestimmte Dienstleistungen im Zusammenhang mit den von den Ausfuhrverboten betroffenen Gütern sind ebenfalls verboten, beispielsweise Versicherungen, Reparaturarbeiten, Inspektionen, Vermittlungsdienste oder Finanzhilfen.
  • Einfuhrverbot von Eisen- und Stahlerzeugnissen aus oder mit Ursprung in Russland,
  • Einfuhrverbot von Feuerwaffen, Munition, Sprengmittel, pyrotechnische Gegenstände und Schießpulver aus Russland und der Ukraine.
  • Einfuhrverbot von Kohle sowie weiteren Güter, die für Russland eine wichtige Einkommensquelle darstellen. Dazu gehören beispielsweise Holz, Zement, Meeresfrüchte und Wodka.

Quelle: Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch