Tischdecken aus Vinylflanell – KN-Code 6302 5310

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen:

Nach der finanzgerichtlichen Entscheidung des FG Bremen in der Rechtssache 1 K 36/18 (2) vom 21. Juni 2018 sind so genannte Tischdecken aus Vinylflanell nachfolgender Beschaffenheit in den KN-Code 6302 5310 einzureihen.

Warenbeschreibung:

Es handelt sich aufgrund der Beschichtung um ein mehrlagiges Spinnstofferzeugnis. Die Tischdecken sind oval zugeschnitten und haben die Abmessungen von ca. 130 x 180 cm.

Der Rand ist mit einem schmalen Gewebeband eingefasst; der Vliesstoff ist somit konfektioniert. Der Vliesstoff besteht aus Polyesterfasern. Auf der Oberseite ist er mit einer kompakten, farbig bedruckten und geprägten Folie aus Polyethylen-Vinylacetat überzogen.

Die Einreihung erfolgt in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1, 3a) und 6, der Anmerkung 7 zum Abschnitt XI sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6302, 6302 53 und 6302 5310.

Entscheidung beruht im Wesentlichen auf folgenden Erwägungen:#

  • Nach Ansicht des Gerichts können „Vinylflanelltischdecken“ (umgangssprachlich Wachstischdecken) als Tischdecken in Position 6302 eingereiht werden, auch wenn sie nicht waschbar sind.
  • Die Waren sind vom Wortlaut der Position 6302 als „Tischdecke“ (Tischwäsche) erfasst.
  • Bei den streitgegenständlichen Tischdecken steht nicht deren dekorative Wirkung im Vordergrund, sondern deren Schutz- und Hygienefunktion. Somit ist nicht in Position 6304 einzureihen
  • Es ist unerheblich, dass die streitgegenständliche Tischdecken nicht waschbar sind. Entscheidend ist, dass Tischdecken der Position 6302 auch nach einer Verschmutzung weiterhin verwendet werden können, nachdem eine möglichst rückstandlose Entfernung der Verschmutzung durchgeführt wurde. Dies erfolgt bei „Stoff-Tischdecken“ typischerweise durch das Waschen in einer Waschmaschine.
  • Die „Vinylflanelltischdecken“ müssen nicht gewaschen werden, denn etwaige Essensreste können durch feuchtes Abwischen entfernt werden. Nach dem Abwischen können sie – ebenso wie gewaschene „Stoff-Tischdecken“ erneut verwendet werden. Damit sind die in den Erläuterungen zum HS zu Position 6302 gestellten Anforderungen an die „Waschbarkeit“ erfüllt.

(Stand: 11.07.2018)

Quelle: Zoll.de