EU/Malediven – Restriktive Maßnahme

EU schafft Rechtsrahmen für Sanktionen

  • Beschluss (GASP) 2018/1006 des Rates vom 16. Juli 2018 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Republik Malediven; ABl. L 180 vom 17. Juli 2018, S. 24.Mit dem vorliegenden Beschluss wird ein Rahmen für gezielte Sanktionen gegenüber den Malediven geschaffen. Die Maßnahmen zielen auf Personen und Organisationen, die für die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit und schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind. Sollte sich die Situation auf den Malediven nicht verbessern, können Einreisebeschränkungen verhängt und Gelder eingefroren werden. Bisher wurden allerdings noch keine einzelnen Personen oder Organisationen benannt.

 

  • Verordnung (EU) 2018/1001 des Rates vom 16. Juli 2018 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Republik Malediven; ABl. L 180 vom 1. Juli 2018, S. 1.

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018