Antidumping – Elektrofahrräder mit Ursprung in der VR China

Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls

Durchführungsverordnung (EU) 2018/1012 der Kommission vom 17. Juli 2018 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Elektrofahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2018/671; ABl. L 181 vom 19. Juli 2018, S. 7.

Die Europäische Kommission führt mit Wirkung vom 20. Juli 2018 einen vorläufigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Elektrofahrrädern mit Ursprung in der VR China ein.

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Fahrräder mit Trethilfe mit Elektrohilfsmotor mit Ursprung in der VR China, die derzeit unter den KN-Codes 8711 60 10 und ex 8711 60 90 (TARIC-Code 8711 60 90 10 eingereiht werden.

Es gelten folgende endgültige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:

 UnternehmenVorläufiger AntidumpingzollTARIC-Zusatzcode
Bodo Vehicle Group Co., Ltd.77,6 %C382
Giant Electric Vehicle (Kunshan) Co., Ltd27,5 %C383
Jinhua Vision Industry Co., Ltd und Yongkang Hulong Electric Vehicle Co., Ltd.21,8 %C384
Suzhou Rununion Motivity Co., Ltd.83,6 %C385
Andere, im Anhang aufgeführte mitarbeitende ausführende Hersteller37,0 %Siehe Amstsblatt
Alle übrigen Unternehmen83,6 %C999

Für die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze muss den Zollbehörden eine gültige Handelsrechnung vorgelegt werden. Diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet:

„Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] Elektrofahrräder von [Name und Anschrift des Unternehmens] [TARIC-Zusatzcode] in der Volksrepublik China hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“

Wenn eine solche Handelsrechnung nicht vorgelegt werden kann, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.

thumbnail of Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Elektrofahrrädern 18.07.2018

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018