Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Antidumping – Elektrofahrräder mit Ursprung in der VR China
Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls
Durchführungsverordnung (EU) 2018/1012 der Kommission vom 17. Juli 2018 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Elektrofahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2018/671; ABl. L 181 vom 19. Juli 2018, S. 7.
Die Europäische Kommission führt mit Wirkung vom 20. Juli 2018 einen vorläufigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Elektrofahrrädern mit Ursprung in der VR China ein.
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Fahrräder mit Trethilfe mit Elektrohilfsmotor mit Ursprung in der VR China, die derzeit unter den KN-Codes 8711 60 10 und ex 8711 60 90 (TARIC-Code 8711 60 90 10 eingereiht werden.
Es gelten folgende endgültige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:
Unternehmen | Vorläufiger Antidumpingzoll | TARIC-Zusatzcode |
Bodo Vehicle Group Co., Ltd. | 77,6 % | C382 |
Giant Electric Vehicle (Kunshan) Co., Ltd | 27,5 % | C383 |
Jinhua Vision Industry Co., Ltd und Yongkang Hulong Electric Vehicle Co., Ltd. | 21,8 % | C384 |
Suzhou Rununion Motivity Co., Ltd. | 83,6 % | C385 |
Andere, im Anhang aufgeführte mitarbeitende ausführende Hersteller | 37,0 % | Siehe Amstsblatt |
Alle übrigen Unternehmen | 83,6 % | C999 |
Für die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze muss den Zollbehörden eine gültige Handelsrechnung vorgelegt werden. Diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet:
„Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] Elektrofahrräder von [Name und Anschrift des Unternehmens] [TARIC-Zusatzcode] in der Volksrepublik China hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“
Wenn eine solche Handelsrechnung nicht vorgelegt werden kann, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018