EU/Korea DR – Restriktive Maßnahmen

Aktualisierung der Personenliste

  • Durchführungsbeschluss (GASP) 2018/1016 des Rates vom 17. Juli 2018 zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea; ABl. L 181 vom 18. Juli 2018, S. 86.Anhang I des Beschlusses (GASP) 2016/849 wird geändert: Ein Eintrag zu einer Person sowie ein Eintrag zu einer Einrichtung, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, wird aktualisiert.Der Beschluss basiert auf einer Entscheidung des zuständigen Ausschusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.

 

  • Durchführungsverordnung (EU) 2018/1009 des Rates vom 17. Juli 2018 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1509 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea; ABl. L 181 vom 18. Juli 2018, S. 1.Mit der Durchführungsverordnung wird der oben genannte Beschluss umgesetzt. Anhang XIII der Verordnung (EU) 2017/1509 wird entsprechend geändert und die Daten zu einer Person und einer Einrichtung werden aktualisiert.

 

  • Mitteilung an eine Person und eine Einrichtung, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss (GASP) 2016/849 des Rates, durchgeführt durch den Durchführungsbeschluss (GASP) 2018/1016 des Rates, und der Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2018/1009 des Rates, über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea unterliegen; ABl. C 251 vom 18. Juli 2018, S. 7.

thumbnail of Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea 17.07.2018

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018