Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Durchführungsverordnung (EU) 2025/376 des Rates vom 24. Februar 2025
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/376 des Rates vom 24. Februar 2025 setzt die Verordnung (EU) 2023/2147 um, die restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen vorsieht, die die politische Stabilität und den Übergang in Sudan gefährden.
Wichtige Punkte der Verordnung:
- Überprüfung der Sanktionen: Zwei Personen wurden von der Sanktionsliste gestrichen, da sie nicht mehr als Bedrohung für den politischen Übergang in Sudan angesehen werden.
- Hintergrund: Die Sanktionen wurden ursprünglich auf Basis einer Resolution des UN-Sicherheitsrats (1591/2005) verhängt.
- Aktualisierung der EU-Sanktionsliste: Der Anhang der Verordnung (EU) 2023/2147 wurde entsprechend geändert.
- Ziel: Unterstützung eines stabilen politischen Übergangs in Sudan durch gezielte Sanktionen gegen Einzelpersonen und Organisationen.
Diese Verordnung ist für alle EU-Mitgliedstaaten unmittelbar bindend und tritt einen Tag nach Veröffentlichung in Kraft.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025.






