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EU hebt Sanktionen gegen sechs Personen in Guinea-Bissau auf
Am 22. September 2025 hat der Rat der Europäischen Union zwei neue Rechtsakte verabschiedet, die die bestehenden restriktiven Maßnahmen gegenüber Guinea-Bissau anpassen:
Durchführungsverordnung (EU) 2025/1933
Beschluss (GASP) 2025/1935
Beide Dokumente betreffen die Überprüfung der Sanktionslisten im Zusammenhang mit der politischen Lage in Guinea-Bissau. Nach intensiver Prüfung wurde entschieden, sechs Personen von den bestehenden Listen zu streichen.
Die gestrichenen Personen:
António Injai
Mamadu Ture
Estêvão Na Mena
Ibraima Camará
Daba Naualna
Júlio Nhate
Damit entfällt für diese Personen die bisherige Sperrung von Vermögenswerten und das Einreiseverbot in die EU.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025.






